1.2.1. Einordnung der Rechtsakte
Die Rechtsakte werden nach Rubriken (L I, L II usw.) und Unterrubriken („Verordnungen“, „Richtlinien“ usw.) in einer bestimmten Reihenfolge eingeordnet.
Die Rechtsakte werden – wie in der folgenden Liste zu sehen – nach Rubriken (L I, L II usw.) und Unterrubriken („Verordnungen“, „Richtlinien“ usw.) eingeordnet (siehe auch Aufbau des Amtsblatts auf EUR-Lex).
L I – Gesetzgebungsakte
Verordnungen
Richtlinien
Beschlüsse
Haushaltspläne
L II – Rechtsakte ohne Gesetzescharakter
Internationale Übereinkünfte
Verordnungen
Richtlinien
Beschlüsse
Empfehlungen
Leitlinien
Geschäfts- und Verfahrensordnungen
Rechtsakte von Gremien, die im Rahmen internationaler Übereinkünfte eingesetzt wurden
Interinstitutionelle Vereinbarungen
L III – Sonstige Rechtsakte
Europäischer Wirtschaftsraum
Rubrik L IV – vor dem 1. Dezember 2009 in Anwendung des EG-Vertrags, des EU-Vertrags und des Euratom-Vertrags angenommene Rechtsakte – wurde nach dem 1. Januar 2010 vorübergehend verwendet, um vor dem 1. Dezember 2009 in Anwendung des EG-Vertrags, des EU-Vertrags und des Euratom-Vertrags erlassene Rechtsakte einzubeziehen. Diese Rubrik ist nun hinfällig.
Innerhalb jeder Rubrik werden die Rechtsakte nach folgenden Gesichtspunkten eingeordnet:
- Art (Verordnung, Richtlinie, Beschluss, Haushaltsplan usw.) und
- Autor (siehe 3.4.2): Europäisches Parlament, Europäischer Rat, Europäisches Parlament und der Rat, Rat, Europäische Kommission, Gerichtshof der Europäischen Union, Europäische Zentralbank, Europäischer Rechnungshof usw.
In der Rubrik L II werden die Rechtsakte innerhalb der Unterrubriken „Verordnungen“, „Richtlinien“ und „Beschlüsse“ in der oben genannten Reihenfolge und hinsichtlich der jeweiligen Autoren wiederum in folgender Reihenfolge eingeordnet:
- unmittelbar auf die Verträge gestützte Rechtsakte;
- delegierte Rechtsakte;
- Durchführungsrechtsakte.
Beispiele siehe in der „tabellarischen Zusammenfassung“.
Rubriken
Die Reihe L des Amtsblatts enthält folgende Rubriken:
L I – Gesetzgebungsakte
Diese Rubrik enthält Gesetzgebungsakte im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), d. h. Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, die gemäß einem der folgenden Verfahren erlassen wurden:
- entweder gemäß „dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ (gemeinsamer Erlass durch Parlament und Rat)
- oder gemäß „einem besonderen Gesetzgebungsverfahren“ (Erlass durch den Rat mit Beteiligung des Parlaments oder Erlass durch das Parlament mit Beteiligung des Rates).
In der Rubrik Gesetzgebungsakte wird ferner der Jahreshaushaltsplan der Europäischen Union (sowie die verbundenen Berichtigungshaushaltspläne) veröffentlicht, da dessen Annahme gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren erfolgt.
Der Jahreshaushaltsplan der Europäischen Union wurde früher als „Gesamthaushaltsplan“ bezeichnet. Im Jahr 2022 änderte sich der Titel des Rechtsakts zur endgültigen Annahme des Haushaltsplans entsprechend („Endgültiger Erlass des Jahreshaushaltsplans der Europäischen Union“).
Vor dem 1. Dezember 2009 wurden die Haushaltspläne der Europäischen Union in der Rubrik L II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) mit dem erlassenen Rechtsakt mit dem Titel „Endgültige Feststellung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union“ veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Einnahmen und Ausgaben der sonstigen Stellen, zuvor in der Reihe L, erfolgt jetzt in der Reihe C.
L II – Rechtsakte ohne Gesetzescharakter
Diese Rubrik enthält die Rechtsakte ohne Gesetzescharakter im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, d. h. Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, die nicht gemäß einem Gesetzgebungsverfahren erlassen wurden. Dazu zählen alle delegierten Rechtsakte (Artikel 290 AEUV) und Durchführungsrechtsakte (Artikel 291 AEUV), unmittelbar auf die Verträge gestützte Rechtsakte (Akte, die internationale Übereinkünfte betreffen, Beschlüsse der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik usw.) sowie andere Rechtsakte (wie Empfehlungen oder EZB-Leitlinien).
L III – Sonstige Rechtsakte
Diese Rubrik enthält unter anderem die Rechtsakte des Europäischen Wirtschaftsraums.