1.2.3. Inhalt
Hier werden die in der Reihe L veröffentlichten Rechtsakte aufgelistet sowie Beispiele vorgestellt, wobei die Rechtsakte in die entsprechenden Rubriken und Unterrubriken unterteilt sind.
Hier werden die in der Reihe L veröffentlichten Rechtsakte aufgelistet sowie Beispiele vorgestellt, wobei die Rechtsakte in die entsprechenden Rubriken und Unterrubriken unterteilt sind.
L I – Gesetzgebungsakte
BerichtigungshaushaltspläneGesetzgebungsakteGesetzgebungsverfahrenbesonderesGesetzgebungsverfahrenordentlichesHaushaltsplänea) Verordnungen
Diese Unterrubrik enthält Verordnungen, die entweder gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat (ordentliches Gesetzgebungsverfahren) oder einzeln von einem der beiden Organe unter Beteiligung des anderen erlassen werden (besonderes Gesetzgebungsverfahren):
Verordnung (EU) 2015/475 des Europäischen Parlaments und des Rates
Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates
b) Richtlinien
Diese Unterrubrik enthält Richtlinien, die entweder gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat (ordentliches Gesetzgebungsverfahren) oder vom Rat unter Beteiligung des Europäischen Parlaments erlassen werden (besonderes Gesetzgebungsverfahren):
Richtlinie (EU) 2015/254 des Europäischen Parlaments und des Rates
Richtlinie (EU) 2015/121 des Rates
c) Beschlüsse
Diese Unterrubrik enthält Beschlüsse, die entweder gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat (ordentliches Gesetzgebungsverfahren) oder vom Rat unter Beteiligung des Europäischen Parlaments erlassen werden (besonderes Gesetzgebungsverfahren):
Beschluss (EU) 2015/601 des Europäischen Parlaments und des Rates
Beschluss (EU, Euratom) 2015/457 des Rates
d) Haushaltspläne
Diese Unterrubrik enthält die Jahreshaushaltspläne der Europäischen Union und die Berichtigungshaushaltspläne. Den Haushaltsplänen werden die Rechtsakte zu ihrem endgültigen Erlass vorangestellt:
Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2023/278 des Jahreshaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023
Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2023/1752 des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023
Die Nummer wird dem endgültigen Erlass des Jahreshaushaltsplans bzw. des Berichtigungshaushaltsplans zugeordnet. Der eigentliche Jahreshaushaltsplan trägt keine eigene Nummer, wogegen Berichtigungshaushaltspläne eine vom Autor vergebene Nummer tragen („Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023“).
L II – Rechtsakte ohne Gesetzescharakter
Adressat (von Beschlüssen)EntscheidungenEuropäische KommissionGeschäftsordnungenGremien, die im Rahmen internationaler Übereinkünfte eingesetzt wurdenLeitlinienRechtsakteohne GesetzescharakterÜbereinkünfte, internationaleVerfahrensordnungena) Internationale Übereinkünfte
Unter „internationalen Übereinkünften“ (im Folgenden „Übereinkünfte“) sind u. a. Übereinkünfte zu verstehen, die die Europäische Union und/oder die Europäische Atomgemeinschaft abschließen; ferner Übereinkünfte zwischen Mitgliedstaaten, Übereinkünfte und Protokolle der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten sowie interne Übereinkünfte der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, Übereinkünfte in Form eines Briefwechsels usw.
Übereinkünfte, wie oben definiert, werden nicht nummeriert. Das Amt für Veröffentlichungen teilt ihnen nur die jeweilige Nummer des Amtsblatts zu (diese Nummer erscheint auf der Titelseite des Amtsblatts).
Diese Unterrubrik enthält:
Beschlüsse über eine Übereinkunft, denen der Text der Übereinkunft beigefügt ist:
Beschluss (EU) 2015/209 des Rates vom 10. November 2014 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Färöern zur Assoziierung der Färöer mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020)
Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Färöern zur Assoziierung der Färöer mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020)
Beschluss (EU) 2015/105 des Rates vom 14. April 2014 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Aserbaidschan an Programmen der Union und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls
Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Aserbaidschan an Programmen der Union
Beschlüsse über eine Übereinkunft, denen der Text der Übereinkunft nicht beigefügt ist:
Beschluss (EU) 2015/1796 des Rates vom 1. Oktober 2015 über den Abschluss des Abkommens für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung von „Horizont 2020“ sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von „Fusion for Energy“
Mitteilungen über das Inkrafttreten von Übereinkünften:
Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und St. Lucia über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte [2023/2212]
NB:Dies sind die einzigen Mitteilungen, die in der Reihe L veröffentlicht werden.
b) Verordnungen
Diese Unterrubrik enthält bestimmte Verordnungen des Rates (unmittelbar auf die Verträge gestützte Verordnungen und Durchführungsverordnungen), Verordnungen der Kommission (unmittelbar auf die Verträge gestützte Verordnungen, delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen) sowie Verordnungen der Europäischen Zentralbank:
Verordnung (EU) 2015/106 des Rates
Durchführungsverordnung (EU) 2015/81 des Rates
Delegierte Verordnung (EU) 2015/281 der Kommission
Durchführungsverordnung (EU) 2015/52 der Kommission
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank … (EZB/2015/13)
Verordnungen der EZB, die bereits eine von der EZB vergebene Nummer tragen („EZB/2015/13“), werden mit doppelter Nummerierung veröffentlicht (siehe Doppelte Nummerierung in 1.2.2).
c) Richtlinien
Diese Unterrubrik enthält bestimmte Richtlinien (unmittelbar auf die Verträge gestützte Richtlinien und Durchführungsrichtlinien) des Rates, Richtlinien der Kommission (unmittelbar auf die Verträge gestützte Richtlinien, delegierte Richtlinien und Durchführungsrichtlinien):
Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates
Richtlinie (EU) 2015/565 der Kommission
Delegierte Richtlinie (EU) 2015/573 der Kommission
Durchführungsrichtlinie (EU) 2015/1168 der Kommission
d) Beschlüsse
Diese Unterrubrik enthält folgende Beschlüsse:
- Beschlüsse der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, Beschlüsse des Rates und der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten und Rechtsakte von Gremien, die im Rahmen internationaler Übereinkünfte eingesetzt wurden:
Beschluss (EU, Euratom) 2015/578 der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten
- bestimmte Beschlüsse des Europäischen Parlaments:
Beschluss (EU) 2015/1614 des Europäischen Parlaments
- Beschlüsse des Europäischen Rates:
Beschluss (EU) 2018/509 des Europäischen Rates
- bestimmte Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates:
Beschluss (EU) 2015/468 des Europäischen Parlaments und des Rates
- bestimmte Beschlüsse des Rates (unmittelbar auf die Verträge gestützte Beschlüsse, einschließlich Beschlüssen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie Durchführungsbeschlüssen):
Beschluss (EU) 2015/1025 des Rates
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/156 des Rates
Beschluss (GASP) 2015/76 des Rates
- Beschlüsse der Kommission (unmittelbar auf die Verträge gestützte Beschlüsse, delegierte Beschlüsse und Durchführungsbeschlüsse):
Beschluss (EU) 2015/119 der Kommission
Delegierter Beschluss (EU) 2015/1602 der Kommission
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/103 der Kommission
- Beschlüsse der Europäischen Zentralbank:
Beschluss (EU) 2015/299 der Europäischen Zentralbank … (EZB/2015/5)
Beschlüsse der EZB, die bereits eine von der EZB vergebene Nummer tragen („EZB/2015/5“), werden doppelt nummeriert (siehe Doppelte Nummerierung in 1.2.2).
Seit dem 1. Dezember 2009 wird unter der Bezeichnung „Beschluss“ zusammengefasst, was zuvor im Deutschen unterteilt wurde in „Entscheidungen“, die im Titel eine Informationsnummer trugen und in einem Artikel am Ende des verfügenden Teils einen oder mehrere Adressaten benannten, und in „Beschlüsse“, die keinen Adressaten benannten und deren verfügender Teil mit der Formel „beschließt/beschließen“ eingeleitet wurde (in „Entscheidungen“: „hat/haben folgende Entscheidung erlassen“).
Allerdings werden in einigen Fällen Beschlüsse ohne Adressaten in einer Form erlassen, die derjenigen der früheren „Beschlüsse“ ähnelt.
e) Empfehlungen
Diese Unterrubrik enthält Empfehlungen des Rates in den in den Artikeln 121, 126, 140 und 292 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Fällen, Empfehlungen der Kommission (Artikel 292) und Empfehlungen der Europäischen Zentralbank (Artikel 292):
Empfehlung (EU) 2015/1029 des Rates
Empfehlung (EU) 2015/682 der Kommission
Empfehlungen der EZB, die bereits eine von der EZB vergebene Nummer tragen, werden doppelt nummeriert (siehe Doppelte Nummerierung in 1.2.2).
Die anderen Empfehlungen werden in der Reihe C veröffentlicht.
f) Leitlinien
Diese Unterrubrik enthält Leitlinien der Europäischen Zentralbank. Diese Leitlinien, die bereits eine vom Autor vergebene Nummer tragen („EZB/2015/20“), werden doppelt nummeriert (siehe Doppelte Nummerierung in 1.2.2):
Leitlinie (EU) 2015/732 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/20)
g) Geschäfts- und Verfahrensordnungen
Diese Unterrubrik enthält Geschäfts- und Verfahrensordnungen der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union; die Geschäftsordnungen der sonstigen Stellen werden im Amtsblatt C veröffentlicht. Die Geschäfts- und Verfahrensordnungen erhalten am Ende des Titels eine Nummer in eckigen Klammern:
Ausschuss der Regionen – Geschäftsordnung [JJJJ/Nr.]
Geschäftsordnung des Rechnungshofs der Europäischen Union [JJJJ/Nr.]
Änderungen der Dienstanweisung für den Kanzler des Gerichts [JJJJ/Nr.]
Wenn die Geschäftsordnung im Anhang eines Rechtsakts steht, dann wird sie in der Rubrik des betreffenden Rechtsakts veröffentlicht und erhält keine Nummer:
Beschluss (EU) 2015/354 des Rates vom 2. März 2015 über die Annahme der Geschäftsordnung des bei der Europäischen Investitionsbank errichteten Ausschusses für die Investitionsfazilität (Rechtsakt, in dessen Anhang die Geschäftsordnung steht)
h) Rechtsakte von Gremien, die im Rahmen internationaler Übereinkünfte eingesetzt wurden
Diese Unterrubrik enthält Beschlüsse von Gremien, die im Rahmen internationaler Übereinkünfte eingesetzt wurden, sowie Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Diese Rechtsakte haben zwei Nummern (siehe Doppelte Nummerierung in 1.2.2):
Beschluss Nr. 1/2015 des AKP-EU-Botschafterausschusses … [2015/1909]
Beschluss Nr. 1/2015 des Ausschusses EU-Schweiz … [2015/542]
Regelung Nr. 78 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) … [2015/145]
Beschluss Nr. 3/JP/2018 … [2019/347]
i) Interinstitutionelle Vereinbarungen
Interinstitutionelle Vereinbarungen regeln bestimmte Aspekte der Konsultation und Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen und sind das Produkt des Konsenses zwischen diesen – d. h., sie stellen eine Form der gemeinsamen Geschäftsordnung dar.
Die Organe beschließen, diese Vereinbarungen in der Reihe L oder in der Reihe C zu veröffentlichen, je nach ihrem Kontext, ihrem Umfang und ihren Auswirkungen.
L III – Sonstige Rechtsakte
Europäischer WirtschaftsraumEWRRechtsaktesonstigeEuropäischer Wirtschaftsraum
Diese Unterrubrik enthält:
- Beschlüsse, die im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erlassen werden:
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 159/2014 … [2015/94]
- Rechtsakte, die im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) erlassen werden:
Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 226/17/COL … [2018/564]
Beschluss des Ständigen Ausschusses der EFTA-Staaten Nr. 2/2015/SC … [2015/2024]
- die Verfahrensordnung des EFTA-Gerichtshofs.
Mit Ausnahme der Verfahrensordnung des EFTA-Gerichtshofs sind diese Rechtsakte doppelt nummeriert (vgl. siehe Doppelte Nummerierung in 1.2.2).
In den von der EFTA-Überwachungsbehörde veröffentlichten Rechtsakten wird die Jahreszahl in der Nummer des Rechtsakts lediglich mit zwei Ziffern angegeben: 226/17/COL (das Kürzel „COL“ verweist auf das Kollegium der Überwachungsbehörde).
Berichtigungen
Berichtigungen betreffen nicht immer alle Sprachfassungen bzw. in den Sprachfassungen, in denen sie vorgenommen werden, nicht zwangsläufig die gleichen Textteile (die Berichtigungen sind daher die einzigen nicht synoptischen Dokumente des Amtsblatts).
Berichtigungen werden nicht nummeriert, da sie nicht als gesonderte Rechtsakte gelten. Sie erhalten jedoch die Amtsblattnummer JJJJ/9Nr.Nr.Nr.Nr., wobei die fünfstellige laufende Nummer immer mit einer 9 beginnt.
