10.2 Kürzel und Akronyme

Die Verwendung von Kürzeln und Akronymen folgt festgelegten Regeln.

Siehe Anhang A4.

Auch wenn Abkürzungen sparsam verwendet werden sollten, finden Kürzel und Akronyme im heutigen Sprachgebrauch, besonders im EU-Sprachgebrauch, häufig Anwendung.

Es ist unerlässlich, den vollständigen Wortlaut jedes Kürzels oder Akronyms bei seiner ersten Erwähnung anzugeben:

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Aus der Vielzahl unterschiedlicher Schreibweisen von Kürzeln und Akronymen (mit und ohne Punkt, versal, groß und klein …) wurden nachstehende Regeln gewählt:

  • Kürzel und Akronyme mit bis zu fünf Buchstaben werden versal und ohne Punkte geschrieben:

    EWG

    COST

    EFRE

    EAGFL

  • Kürzel und Akronyme ab sechs Buchstaben werden mit großem Anfangsbuchstaben und dann klein sowie ohne Punkte geschrieben:

    Unesco

    Esprit

    Systran

Ausnahme:

  • Einzelne feststehende Begriffe weichen von vorstehender Regelung ab. Beispiele dafür sind in Anhang A4 mit einem Sternchen gekennzeichnet.

  • Kürzel und Akronyme mit unaussprechbarer Buchstabenfolge werden versal und ohne Punkte geschrieben.

    CCAMLR

Länderkürzel

Siehe 7.1.

Adressen

Siehe 9.1.5.

Sprachenkürzel

Siehe 7.2.

Währungskürzel

Siehe 7.3.

info:
Nachschlagehilfen für Abkürzungen und Kürzel
Europäische Union, IATE (mehrsprachige terminologische Datenbank), Internet-Adresse: https://iate.europa.eu