10.2 Kürzel und Akronyme
Die Verwendung von Kürzeln und Akronymen folgt festgelegten Regeln.
Siehe Anhang A4.
Auch wenn Abkürzungen sparsam verwendet werden sollten, finden Kürzel und Akronyme im heutigen Sprachgebrauch, besonders im EU-Sprachgebrauch, häufig Anwendung.
Es ist unerlässlich, den vollständigen Wortlaut jedes Kürzels oder Akronyms bei seiner ersten Erwähnung anzugeben:
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Aus der Vielzahl unterschiedlicher Schreibweisen von Kürzeln und Akronymen (mit und ohne Punkt, versal, groß und klein …) wurden nachstehende Regeln gewählt:
Kürzel und Akronyme mit bis zu fünf Buchstaben werden versal und ohne Punkte geschrieben:
EWG
COST
EFRE
EAGFL
Kürzel und Akronyme ab sechs Buchstaben werden mit großem Anfangsbuchstaben und dann klein sowie ohne Punkte geschrieben:
Unesco
Esprit
Systran
Ausnahme:
Einzelne feststehende Begriffe weichen von vorstehender Regelung ab. Beispiele dafür sind in Anhang A4 mit einem Sternchen gekennzeichnet.
Kürzel und Akronyme mit unaussprechbarer Buchstabenfolge werden versal und ohne Punkte geschrieben.
CCAMLR
Länderkürzel
Siehe 7.1.
Adressen
Siehe 9.1.5.
Sprachenkürzel
Siehe 7.2.
Währungskürzel
Siehe 7.3.