10.4 Et-Zeichen (&)
Das Et-Zeichen „&“ ist gleichbedeutend mit „u.“, darf aber nur bei Firmenbezeichnungen angewendet werden.
Das Et-Zeichen „&“ ist gleichbedeutend mit „u.“, darf aber nur bei Firmenbezeichnungen angewendet werden.
Voß & Co.
Meyer & Neumann
In allen anderen Fällen darf nur „u.“ als Abkürzung für „und“ gesetzt werden.
Kosten für Verpflegung u. Unterbringung
Erscheinungstermin für Bd. I u. II
Besondere Schreibweise: FuE oder F&E:
FuEuD oder F&E&D