10.4 Et-Zeichen (&)

Das Et-Zeichen „&“ ist gleichbedeutend mit „u.“, darf aber nur bei Firmenbezeichnungen angewendet werden.

Das Et-Zeichen „&“ ist gleichbedeutend mit „u.“, darf aber nur bei Firmenbezeichnungen angewendet werden.

Voß & Co.

Meyer & Neumann

In allen anderen Fällen darf nur „u.“ als Abkürzung für „und“ gesetzt werden.

Kosten für Verpflegung u. Unterbringung

Erscheinungstermin für Bd. I u. II

Besondere Schreibweise: FuE oder F&E:

FuEuD oder F&E&D