2. Aufbau von Rechtsakten
Rechtsakte sind streng gegliedert, und je nach Komplexität des Textes können Gliederungsteile wie Teil, Titel, Kapitel oder Abschnitt in der Präambel, im verfügenden Teil und in den Anhängen verwendet werden.
Dieses Schema stellt die einzelnen Bestandteile eines Rechtsakts dar. Je nach Komplexität des Textes können Gliederungsteile wie Teil, Titel, Untertitel, Kapitel oder Abschnitt in der Präambel, im verfügenden Teil und in den Anhängen verwendet werden.
