2.2 Präambel
Der Ausdruck „Präambel“ bezeichnet den Text, der dem Titel folgt und dem verfügenden Teil vorangestellt ist.
Der Ausdruck „Präambel“ bezeichnet den Text, der dem Titel folgt und dem verfügenden Teil vorangestellt ist, d. h. die Bezugsvermerke, die Erwägungsgründe sowie ihre einleitenden und abschließenden Formeln.