2.4. Formel zur Verbindlichkeit von Verordnungen

Nach dem letzten Artikel folgt eine Formel, die den verbindlichen Charakter der Verordnungen definiert, in einer besonderen typografischen Darstellung.

Verordnungen enthalten nach dem letzten Artikel folgenden Satz:

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

oder

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
(Diese Formel wird verwendet, wenn die Verordnung nicht in allen Mitgliedstaaten anwendbar ist, z. B., wenn sich sie sich lediglich auf Mitgliedstaaten bezieht, deren Währung der Euro ist (vgl. Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates).)

Dieser Satz ist nicht Teil des letzten Artikels und folgt einer eigenen typografischen Darstellung. Er steht getrennt und zentriert auf einer kürzeren Textbreite als der Text der Artikel.