3. Regeln für die Abfassung von Texten
Texte, die im Amtsblatt veröffentlicht werden sollen, müssen in allen Amtssprachen der EU vorliegen und strengen redaktionellen Regeln folgen.
Texte, die im Amtsblatt veröffentlicht werden sollen, müssen in allen Amtssprachen der EU vorliegen und strengen redaktionellen Regeln folgen.
Die einzelnen Sprachfassungen der Texte werden im Amtsblatt in synoptischer Form veröffentlicht, d. h., sie erscheinen jeweils auf der gleichen Seite im gleichen Amtsblatt.
Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt dargestellten Regeln sind auch die Teile III und IV dieser institutionellen Regeln für Veröffentlichungen einschließlich der Anhänge zu beachten, insbesondere die Regeln zur Schreibweise (z. B. von Ausschüssen und Einrichtungen), zu Abkürzungen, Adressen usw.