3.1 Verweise auf das Amtsblatt

Für Verweise auf das Amtsblatt wird je nach Kontext eine der folgenden drei Formen verwendet: Langform, Kurzform oder die abgekürzte Form. Mit der Einführung der einzelnen Veröffentlichung pro Rechtsakt erhalten die Verweise auf Dokumente in der Reihe L und der Reihe C den European Legislation Identifier (ELI).

Für Verweise auf das Amtsblatt wird je nach Kontext eine der folgenden drei Formen verwendet:

Langform

Die Langform lautet: Amtsblatt der Europäischen Union (kursiv)

Sie wird verwendet:

  1. im Text:

    Zwei Mitglieder des Beschwerdeausschusses und zwei stellvertretende Mitglieder werden vom Verwaltungsrat der Behörde aus einer Auswahlliste ernannt, die die Kommission im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Interessenbekundung, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, und nach Anhörung des Rates der Aufseher vorschlägt.

  2. in den Bestimmungen über das Inkrafttreten eines Rechtsakts:

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

  3. in Berichtigungen unterhalb des Titels als Verweis auf das betreffende Amtsblatt:

    • bei Dokumenten, die zwischen dem 1. Februar 2003 und dem 30. September 2023 veröffentlicht wurden:

      (Amtsblatt der Europäischen Union L 107 vom 25. April 2015)

      (Amtsblatt der Europäischen Union C 275 vom 4. August 2023)

    • bei Dokumenten, die nach dem 1. Oktober 2023 veröffentlicht werden:

      (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2023/2122, 18. Oktober 2023)

      (Amtsblatt der Europäischen Union C, C/2023/100, 6. Oktober 2023)

NB:

In Veröffentlichungen bis einschließlich 31. Januar 2003 wird auf das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften verwiesen.

Kurzform

Die Kurzform lautet: Amtsblatt (nicht kursiv)

Sie wird verwendet:

  1. in Fußnoten, wie folgt:

    (1)
    Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  2. in weniger formal gehaltenen Texten.

Abgekürzte Form

Die abgekürzte Form lautet: ABl. L, ABl. C, ABl. S.

Die Reihen L … I, C … А, C … I wurden am 1. Oktober 2023 eingestellt, und die Reihe C … E wurde am 1. April 2014 eingestellt.

Sie wird verwendet:

  1. in den Fußnoten mit Angabe der Amtsblattnummer:

    (1)
    ABl. L, 2023/2387, 2.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2387/oj.
    (1)
    ABl. C, C/2023/90, 2.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/90/oj.
  2. in Tabellen:

    ABl. L, 2023/2387, 2.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2387/oj

NB:

Das Format der Verweise auf das Amtsblatt hat sich in der Vergangenheit mehrfach geändert:

  • vor dem 1. Juli 1967: fortlaufende Paginierung, wobei auf die Seitenzahl die beiden letzten Ziffern des Veröffentlichungsjahres folgten:

    ABl. 106 vom 30.10.1962, S. 2553/62

  • seit dem 1. Juli 1967: Jedes Amtsblatt beginnt mit der Seite 1:

    ABl. 174 vom 31.7.1967, S. 1

  • seit dem 1. Januar 1968: Unterteilung in die Reihen L und C:

    ABl. L 32 vom 6.2.1968, S. 6

    ABl. C 76 vom 1.8.1968, S. 1

  • 1. Januar 1978: Einführung der Reihe S:

    ABl. S 1 vom 3.1.1978, S. 1

  • Anfang 1991: Einführung der Reihe C … A (eingestellt am 1. Oktober 2023):

    ABl. C 291 A vom 8.11.1991, S. 1

  • 1. August 1999: Einführung der Reihe C … E (eingestellt am 1. April 2014):

    ABl. C 247 E vom 31.8.1999, S. 28

  • seit dem 1. Januar 2016: Einführung der Reihen L … I und C … I (eingestellt am 1. Oktober 2023):

    ABl. L 11 I vom 16.1.2016, S. 1

    ABl. C 15 I vom 16.1.2016, S. 1

  • ab dem 1. Oktober 2023 werden die Rechtsakte im Amtsblatt einzeln veröffentlicht:

    ABl. L, 2023/2387, 2.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2387/oj

    ABl. C, C/2023/90, 2.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/90/oj

    Bei Dokumenten der Reihe L, die vor der Einführung der einzelnen Veröffentlichung der Rechtsakte veröffentlicht wurden, wird empfohlen, die bestehende Amtsblattfundstelle durch den ELI zu ergänzen, sofern der ELI verfügbar ist:

    ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 26, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2371/oj

    Vor dem 1. Oktober 2023 wurde Dokumenten der Reihe C kein ELI zugeordnet.

European Legislation Identifier

Mit der Einführung der einzelnen Veröffentlichung des Amtsblatts pro Rechtsakt am 1. Oktober 2023 wird jedem Dokument, das in der Reihe L oder der Reihe C veröffentlicht wird, der European Legislation Identifier (ELI) zugeordnet.

Der ELI ist ein System, mit dem nationales Recht und EU-Recht online bereitgestellt werden, damit es über Grenzen hinweg abgerufen, ausgetauscht und verwendet werden kann (für detaillierte Informationen siehe EUR-Lex).

Der ELI enthält bei Dokumenten aus dem Amtsblatt einen unveränderlichen Teil (http://data.europa.eu/eli/), Variablen entsprechend der Amtsblattreihe und die Abkürzung „oj“:

Bei Berichtigungen enthält der ELI die Detailangaben der ursprünglichen Veröffentlichung, das Wort „corrigendum“ und das Datum der Veröffentlichung im Format JJJJ-MM-TT gefolgt von der Abkürzung „oj“:

Dieser Identifier ist ein obligatorisches Element von Verweisen auf die Reihe L des Amtsblatts. Für Verweise auf die Reihe C des Amtsblatts ist die Verwendung des ELI fakultativ, wird jedoch empfohlen.

NB:

Am Ende des ELI darf kein Sprachcode hinzugefügt werden, da dieser nicht Teil des Identifikators ist. Das standardisierte ELI-Format muss eingehalten werden, um die Funktionsfähigkeit des ELI-Systems sicherzustellen: