3.4.2 Reihenfolge der Autoren

Die Autoren werden in den verschiedenen Rubriken und Unterrubriken des Amtsblatts (Reihen L und C) in einer bestimmten Reihenfolge aufgeführt.

Die Autoren werden in den verschiedenen Rubriken und Unterrubriken des Amtsblatts (Reihen L und C) in der folgenden Reihenfolge aufgeführt:

  • im Rat vereinigte Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten,

  • Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten,

  • Europäisches Parlament,

  • Europäischer Rat,

  • Europäisches Parlament und Rat,

  • Rat,

  • Europäische Kommission,

  • Gerichtshof der Europäischen Union,

  • Europäische Zentralbank,

  • Rechnungshof,

  • Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

  • Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss,

  • Europäischer Ausschuss der Regionen,

  • Europäische Investitionsbank,

  • Europäischer Bürgerbeauftragter,

  • Europäischer Datenschutzbeauftragter,

  • sonstigen Stellen,

  • Gremien, die im Rahmen internationaler Übereinkünfte eingesetzt wurden.

In der Rubrik L III sowie der Rubrik C IV — „Den Europäischen Wirtschaftsraum betreffende Informationen“ — wird die folgende Reihenfolge verwendet:

  • Gemeinsamer EWR-Ausschuss,

  • EFTA-Überwachungsbehörde,

  • Ständiger Ausschuss der EFTA-Staaten,

  • Beratender EWR-Ausschuss,

  • EFTA-Gerichtshof.

Die protokollarische Reihenfolge der verschiedenen Bezeichnungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen ist 9.5 zu entnehmen.