3.4.2. Reihenfolge der Autoren

Die Autoren werden in den verschiedenen Rubriken und Unterrubriken des Amtsblatts (Reihen L und C) in einer bestimmten Reihenfolge aufgeführt.

Die Autoren werden in den verschiedenen Rubriken und Unterrubriken des Amtsblatts (Reihen L und C) in der folgenden Reihenfolge aufgeführt:

  • im Rat vereinigte Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten,
  • Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten,
  • Europäisches Parlament,
  • Europäischer Rat,
  • Europäisches Parlament und Rat,
  • Rat,
  • Europäische Kommission,
  • Gerichtshof der Europäischen Union,
  • Europäische Zentralbank,
  • Rechnungshof,
  • Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
  • Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss,
  • Europäischer Ausschuss der Regionen,
  • Europäische Investitionsbank,
  • Europäischer Bürgerbeauftragter,
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter,
  • sonstigen Stellen,
  • Gremien, die im Rahmen internationaler Übereinkünfte eingesetzt wurden.

In der Rubrik L III sowie der Rubrik C IV — „Den Europäischen Wirtschaftsraum betreffende Informationen“ — wird die folgende Reihenfolge verwendet:

  • Gemeinsamer EWR-Ausschuss,
  • EFTA-Überwachungsbehörde,
  • Ständiger Ausschuss der EFTA-Staaten,
  • Beratender EWR-Ausschuss,
  • EFTA-Gerichtshof.

Die protokollarische Reihenfolge der verschiedenen Bezeichnungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen ist 9.5 zu entnehmen.