3.4.2. Reihenfolge der Autoren
Die Autoren werden in den verschiedenen Rubriken und Unterrubriken des Amtsblatts (Reihen L und C) in einer bestimmten Reihenfolge aufgeführt.
Die Autoren werden in den verschiedenen Rubriken und Unterrubriken des Amtsblatts (Reihen L und C) in der folgenden Reihenfolge aufgeführt:
- im Rat vereinigte Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten,
- Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten,
- Europäisches Parlament,
- Europäischer Rat,
- Europäisches Parlament und Rat,
- Rat,
- Europäische Kommission,
- Gerichtshof der Europäischen Union,
- Europäische Zentralbank,
- Rechnungshof,
- Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
- Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss,
- Europäischer Ausschuss der Regionen,
- Europäische Investitionsbank,
- Europäischer Bürgerbeauftragter,
- Europäischer Datenschutzbeauftragter,
- sonstigen Stellen,
- Gremien, die im Rahmen internationaler Übereinkünfte eingesetzt wurden.
In der Rubrik L III sowie der Rubrik C IV — „Den Europäischen Wirtschaftsraum betreffende Informationen“ — wird die folgende Reihenfolge verwendet:
- Gemeinsamer EWR-Ausschuss,
- EFTA-Überwachungsbehörde,
- Ständiger Ausschuss der EFTA-Staaten,
- Beratender EWR-Ausschuss,
- EFTA-Gerichtshof.
Die protokollarische Reihenfolge der verschiedenen Bezeichnungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen ist 9.5 zu entnehmen.