4.1.3 Die Korrekturtätigkeit im Amt für Veröffentlichungen
Korrektoren werfen einen genauen Blick auf den zu veröffentlichenden Text und haben die Aufgabe, sowohl sprachliche Fragen (Sprachenregeln und Schreibweisen) als auch technische Aspekte (typografische Vorgaben) zu prüfen.
Korrektoren werfen einen genauen Blick auf den zu veröffentlichenden Text und haben die Aufgabe, sowohl sprachliche Fragen (Sprachenregeln und Schreibweisen) als auch technische Aspekte (typografische Vorgaben) zu prüfen. Die mit dieser Tätigkeit beauftragten Korrektoren sind jedoch keineswegs Lektoren und zu keinerlei weiter gehenden Eingriffen in den Text berechtigt.
Vorauskorrektur der Manuskripte
Die Korrektoren nehmen eine Vorauskorrektur der Manuskripte vor, die die typografische Vorbereitung und die Korrektur des Textes umfasst. In dieser Vorstufe vor der eigentlichen Herstellung werden Rechtschreib- und Grammatikfehler korrigiert und Ungenauigkeiten und Unstimmigkeiten beseitigt, damit die Botschaft des Textes beim Leser richtig ankommt. Ferner wird darauf geachtet, dass die einzelnen Teile des Manuskripts ein homogenes Ganzes ergeben. Alle Unklarheiten oder sonstigen Fragen werden in enger Abstimmung mit der redaktionell verantwortlichen Dienststelle geklärt.
Die Korrektoren achten auch darauf, dass die vorliegenden interinstitutionellen Regeln und Schreibweisen im Text durchgängig eingehalten werden.
Auf Antrag der redaktionell verantwortlichen Dienststelle bzw. mit ihrer vorherigen Zustimmung können weiter gehende redaktionelle Eingriffe (i. S. einer redaktionellen Überarbeitung) in den Text vorgenommen werden.
Die vom Autor vorgenommene Nummerierung der Manuskriptseiten wird kontrolliert und gegebenenfalls vervollständigt. Fehlende Manuskriptteile werden unverzüglich angezeigt. Ebenfalls überprüft wird, ob die Fußnotenverweise im Text mit den Fußnoten übereinstimmen.
Die Überprüfung der Übereinstimmung zwischen den verschiedenen Sprachfassungen eines Manuskripts obliegt dem Autor. Das Amt für Veröffentlichungen kann diese Überprüfung jedoch gegebenenfalls übernehmen, sofern die redaktionell verantwortliche Dienststelle hierfür eine ausreichende Zeit gewährt.
Die Vorauskorrektur der Manuskripte soll in erster Linie die Satzarbeit erleichtern und verhindern, dass später zusätzliche Kosten entstehen. Daher ist es für den Herstellungsprozess wichtig, dass die Druckerei ein hochwertiges Manuskript erhält. Die Autoren können die Herstellungskosten begrenzen, indem sie sich an die unter 4.2 gegebenen Empfehlungen für die Erstellung und die Aufmachung des Manuskripts halten und einen einwandfreien Text abliefern. Dies beschleunigt zudem die Herstellung (da gleich die Erstabzüge zum Druck freigegeben werden können).
Ein mangelhaftes Manuskript kann an den Autor zurückgesandt werden.
Ein gutes Manuskript gewährleistet eine zügige Herstellung und ein einwandfreies Endprodukt.
Korrekturabzüge und Autorkorrekturen
Die Korrekturabzüge werden von den Korrektoren auf ihre Übereinstimmung mit dem eingereichten Manuskript und die Einhaltung der für die jeweilige Sprache geltenden Konventionen geprüft. Ein weiterer Satz Erstabzüge wird zeitgleich der redaktionell verantwortlichen Dienststelle zur Genehmigung bzw. gegebenenfalls zur Vornahme von Autorkorrekturen vorgelegt.
Autorkorrekturen auf den Abzügen sind auf das Notwendigste zu beschränken. Die redaktionell verantwortliche Dienststelle sorgt dafür, dass ihre Autorkorrekturen eindeutig, leserlich und klar gekennzeichnet sind, damit der Korrektor das Manuskript nicht Zeile für Zeile durchgehen muss (die Korrekturen sind mit farbigem Stift leicht erkennbar vorzunehmen und gegebenenfalls einzukreisen oder am Rand zu kennzeichnen; Anmerkungen auf einem separaten Blatt sind zu vermeiden).
Jede Korrektur auf dem Abzug, die vom Manuskript abweicht, ist für die Druckerei eine Autorkorrektur und wird zusätzlich berechnet. Hierzu zählen Verbesserungen, Berichtigungen, Vereinheitlichungen, Aktualisierungen sowie Nachbearbeitungen, die wegen mangelnder Klarheit oder ungenügender Vorbereitung des Manuskripts notwendig sind. In diesem Stadium dürfen Sätze nicht mehr umformuliert und Zahlenangaben nicht mehr durch in letzter Minute mitgeteilte aktuelle Angaben ersetzt werden, die womöglich für den in der Veröffentlichung betrachteten Zeitraum zu neu sind.
Hinzufügungen oder Streichungen einzelner Zeichen wie ganzer Absätze sind Autorkorrekturen, die Verzögerungen und Kosten verursachen und deshalb tunlichst zu vermeiden sind. Geringfügige Änderungen können unverhältnismäßig teuer werden, wenn ihretwegen ganze Absätze neu gesetzt, mehrere Seiten oder gar das ganze Werk neu umbrochen werden müssen, was sich auf die Seitennummerierung, das Inhaltsverzeichnis, die Querverweise oder das Register auswirken kann. Sollten derartige Korrekturen tatsächlich unvermeidlich sein, sind sie von der redaktionell verantwortlichen Dienststelle auf den ihr zugestellten Abzügen vorzunehmen.
Für den Satz werden in der Regel zwei Korrekturabzüge benötigt. Im ersten Korrekturdurchgang liest der Korrektor den vollständigen Text und gleicht ihn mit dem Manuskript ab. Dabei überprüft er, ob sämtliche Elemente des Textes vorhanden sind und ob alle typografischen Anweisungen befolgt wurden. In einem zweiten Korrekturdurchgang werden anschließend die auf dem ersten Abzug angebrachten Korrekturen überprüft. Beim zweiten Korrekturdurchlauf sollten Autorkorrekturen grundsätzlich nicht mehr zulässig sein.
Bei periodischen oder eiligen Veröffentlichungen darf der entsprechend dem Erscheinungstermin festgelegte Redaktionsschluss von den redaktionell verantwortlichen Dienststellen nicht überschritten werden. Auf diese Weise werden nicht nur die Termine eingehalten, sondern auch Autorkorrekturen in letzter Minute und damit Zusatzkosten vermieden.
Schließlich ist zu beachten, dass das Amt für Veröffentlichungen Autorkorrekturen nur nach formeller Zustimmung der anweisungsbefugten Dienststelle ausführen darf.