4.4 Kenndaten (Identifikatoren), vom Amt für Veröffentlichungen zugeteilt
Das Amt für Veröffentlichungen ist dafür zuständig, den Veröffentlichungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union die Kenndaten zuzuteilen.
Seit 2001 ist das Amt für Veröffentlichungen als offizielle Agentur dafür zuständig, den Veröffentlichungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union die folgenden Kenndaten zuzuteilen: die ISBN (Internationale Standardbuchnummer), die ISSN (Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke und andere fortlaufende Ressourcen) und den DOI (Digital Object Identifier, ein Code zur eindeutigen Identifizierung elektronischer Objekte). Anhand dieser internationalen Kenndaten lassen sich Veröffentlichungen weltweit eindeutig spezifizieren und klassifizieren. Zudem erhält jedes Produkt (Buch, Prospekt, Poster usw.) in jedweder Medienform (Papier, elektronisch, CD/DVD usw.) eine interne Kennung (eine Katalognummer).
Für die redaktionell verantwortlichen Dienststellen ist die Vergabe der Kenndaten mit der Verpflichtung verbunden, dem Amt für Veröffentlichungen zur Archivierung zwei Hardcopy-Exemplare sowie eine elektronische Fassung (im PDF-Format) des betreffenden Werks zu übermitteln.
Wird ein Veröffentlichungsantrag gestellt, so vergibt das Amt für Veröffentlichungen die Kenndaten automatisch.