4.5. Identifikator, vom Gerichtshof der Europäischen Union zugeteilt
Der Europäische Urteilsidentifikator (European Case-Law Identifier – ECLI) wurde entwickelt, um die korrekte und eindeutige Angabe von Entscheidungen europäischer und nationaler Gerichte zu erleichtern.
Europäischer Urteilsidentifikator (ECLI)
Der Europäische Urteilsidentifikator (European Case-Law Identifier – ECLI) wurde entwickelt, um die korrekte und eindeutige Angabe von Entscheidungen europäischer und nationaler Gerichte zu erleichtern. Er wurde 2014 schrittweise vom Gerichtshof der Europäischen Union eingeführt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat allen seit 1954 von den Gerichten der Europäischen Union gefällten Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse, Gutachten des Gerichtshofs, Entscheidungen (Überprüfungsverfahren)), den Schlussanträgen und Stellungnahmen der Generalanwälte und den Informationen über diese Entscheidungen (Leitsätze und Zusammenfassungen, Informationen über nicht veröffentlichte Entscheidungen) einen ECLI zugeordnet.
Der ECLI umfasst fünf obligatorische Bestandteile, ausschließlich in lateinischen alphanumerischen Zeichen, die durch einen Doppelpunkt voneinander getrennt sind:
das Kürzel „ECLI“, um den Europäischen Urteilsidentifikator kenntlich zu machen,
den Ländercode des Mitgliedstaats, dem das betreffende Gericht angehört (siehe Tabelle in 7.1.1), oder den EU-Code, wenn es sich um ein Gericht des Gerichtshofs der Europäischen Union handelt,
den Code des Gerichts, das die Entscheidung erlassen hat (für den Gerichtshof der Europäischen Union entspricht „C“ dem „Gerichtshof“, „T“ dem „Gericht“ und „F“ dem „Gericht für den öffentlichen Dienst“),
NB:Das Gericht für den öffentlichen Dienst, das 2004 errichtet wurde, hat seine Tätigkeit am 1. September 2016 eingestellt, nachdem seine Zuständigkeiten auf das Gericht übertragen worden waren.
das Jahr der Entscheidungsverkündung (vierstellig),
eine Ordinalzahl, deren Format jeder Mitgliedstaat bzw. der Gerichtshof der Europäischen Union selbst festlegt. Diese Zahl besteht aus bis zu 25 alphanumerischen Zeichen. Punkte sind erlaubt, aber keine anderen Satzzeichen.
ECLI:EU:C:2006:710
Rechtsgrundlage
Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case-Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung (ABl. C 127 vom 29.4.2011, S. 1).
Nützliche ECLI-Links
Gerichtshof der Europäischen Union, Zitierweise der Rechtsprechung:
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_126035/de
Europäisches Justizportal:
https://e-justice.europa.eu/topics/legislation-and-case-law/european-case-law-identifier-ecli_de
Regeln für das Zitieren der Rechtsprechung:
siehe 5.9.3.