5.1.1 Bestandteile

Jede der vier Umschlagseiten hat unterschiedliche Bestandteile.

tip:

Siehe auch den A quick reference guide.

Jede der vier Umschlagseiten hat unterschiedliche Bestandteile.

Umschlagseite I trägt den Namen und das Emblem des Herausgebers, den Titel des Werks sowie gegebenenfalls den Untertitel und den Namen des Autors (insbesondere im Falle von Koeditionen). Bei mehrbändigen Werken können auf Seite I auch die Nummer des Bandes, der Titel der Sammlung oder Serie und die laufende Nummer des Werks erscheinen:

  • Titel der Veröffentlichung: Er soll kurz und treffend sein und den Inhalt bezeichnen. Handelt es sich um einen Jahresbericht oder um eine Studie für einen bestimmten Zeitraum, wird das Jahr bzw. der Zeitraum in den Haupttitel oder in den Untertitel aufgenommen;

  • Untertitel: Der Titel einer Veröffentlichung kann durch einen Untertitel ergänzt werden, der in einem kleineren Schriftgrad als der Titel zu drucken ist;

  • Emblem des Herausgebers: Es darf nur auf Umschlagseite I erscheinen;

  • Name des Autors: Steht der Name des Autors auf Umschlagseite I, so muss er auch im Haupttitel erscheinen;

    NB:

    Die Bezeichnung einer Generaldirektion eines Organs oder einer Einrichtung erscheint auf keinen Fall auf Umschlagseite I (ausgenommen Eurostat und das Amt für Veröffentlichungen), kann jedoch auf der Haupttitelseite angegeben werden.

  • Nummer des Bandes: Besteht ein Werk aus mehreren Bänden, so sind die Bände vorzugsweise mit römischen Zahlen zu nummerieren.

Umschlagseite II bleibt in der Regel leer.

Umschlagseite III trägt einen Informationsvermerk.

Umschlagseite IV enthält gegebenenfalls den Verkaufspreis sowie das Emblem des Amtes, die ISBN (Internationale Standard-Buchnummer) in Ziffern und die Katalognummer:

  • Verkaufspreis: Der Grundpreis für jede Veröffentlichung wird in Euro festgesetzt. Alle Preise auf den Umschlagseiten und in Katalogen sind wie folgt anzugeben:

    Preis in Luxemburg (ohne MwSt.): … EUR

  • Emblem des Amtes für Veröffentlichungen: Das Emblem des Amtes steht am unteren Rand der Umschlagseite IV. Der Name „Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union“ wird bei einsprachigen Werken in der betreffenden EU-Sprache und bei mehrsprachigen Werken in mehreren Sprachen des Werks angegeben.

Besondere Regeln für periodische und Serienveröffentlichungen

Bei fortlaufenden Sammelwerken (Serienveröffentlichungen) werden die oben genannten Angaben durch die ISSN (Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke) ergänzt. Sie ist in die rechte obere Ecke der Seite I zu drucken.

Bei den periodischen Veröffentlichungen ist zu beachten, dass einige von ihnen keinen eigentlichen Umschlag haben. Seite I enthält zusätzlich die laufende Nummer und das Erscheinungsjahr der Ausgabe, die Seiten II und III werden für den Abdruck des Inhaltsverzeichnisses benutzt. Das Erscheinungsjahr sollte möglichst mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.

Am oberen Rand der Seite I befindet sich die ISSN. Auf Seite IV erscheinen der Einzel- und der Abonnementspreis, die Katalognummer und das Emblem des Amtes.

Umschlagseite I

Umschlagseite I

1. ISSN

2. Haupttitel

3. Erscheinungsjahr

4. Europa-Emblem

5. Herausgeber

Umschlagseite III (Informationsvermerk)

Umschlagseite III (Informationsvermerk)

Umschlagseite IV

Umschlagseite IV

1. Katalognummer

2. Emblem des Amtes für Veröffenlichungen

3. ISBN

4. Verkaufspreis