5.2 Haupttitelseite
Die Haupttitelseite enthält den Namen des Herausgebers, den Titel des Werks, die Nummer der Ausgabe und/oder das Erscheinungsjahr, den Sitz des Herausgebers, den Namen des Autors und ggf. die Nummer des Bandes oder den Titel der Sammlung.
Der Haupttitel enthält:
den Namen des Herausgebers (siehe 4.4.1),
den Titel und gegebenenfalls den Untertitel der Veröffentlichung (siehe 5.1.1),
die Nummer der Ausgabe (Neuauflage oder Nachdruck) und/oder das Erscheinungsjahr,
den Sitz des Herausgebers (der entsprechend den Bestimmungen des Vertrags und der jeweiligen Protokolle für die einzelnen Herausgeber anzugeben ist),
den Namen des Autors (siehe 5.1.1),
NB:Die Bezeichnung einer Generaldirektion darf auf der Haupttitelseite erscheinen, auf keinen Fall jedoch auf Umschlagseite I.
bei mehrbändigen Werken die Nummer des Bandes (siehe 5.1.1),
den Titel der Sammlung oder der Serie sowie gegebenenfalls die laufende Nummer des Werks.
Neuauflage oder Nachdruck
Ein Werk, bei dem wesentliche Änderungen an Inhalt oder Aufmachung vorgenommen werden, muss neu aufgelegt werden, wobei anzugeben ist, um die wievielte Auflage es sich handelt.
Handelt es sich um einen einfachen Nachdruck, können die Erscheinungsdaten der einzelnen Nachdrucke angegeben werden.
Haupttitelseite

1. Herausgeber
2. Titel der Veröffentlichung(bei Jahresberichten oder Studien, die sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen, müssen das Jahr bzw. der Bezugszeitraum Bestandteil des Titels sein)
3. Sitz des Herausgebers, Erscheinungsjahr