5.3.2 Information betreffend das Druckerzeugnis

Alle Druckerzeugnisse müssen grundsätzlich den Namen des Druckers und das Land des Drucks, das/die zutreffende(n) Umweltzeichen und gegebenenfalls Angaben zum verwendeten Papier enthalten.

Alle Druckerzeugnisse müssen grundsätzlich die folgenden, vom Drucker einzufügenden Informationen enthalten:

  • den Namen des Druckers und das Land des Drucks,

  • das/die zutreffende(n) Umweltzeichen,

  • gegebenenfalls Angaben zum verwendeten Papier.

Name des Druckers und Land des Drucks

Die Angabe zum Namen des Druckers und zum Land des Drucks ist in allen Sprachfassungen gleich, nämlich auf Englisch und in kursiv:

Printed by [Drucker] in [Land]

Umweltzeichen

Informationen zum Druckerzeugnis werden mithilfe eines oder mehrerer Umweltzeichen wiedergegeben, beispielsweise folgende:


Beispiele für ein Umweltzeichen


Beispiel für ein Umweltzeichen

Angaben zum verwendeten Papier

Angaben zum verwendeten Papier können in einer der folgenden Formen erfolgen:

  • bei neuem Papier:

    Gedruckt auf elementar chlorfrei gebleichtem Papier (ECF)

    Gedruckt auf total chlorfrei gebleichtem Papier (TCF)

  • bei Recyclingpapier:

    Gedruckt auf Recyclingpapier

    Gedruckt auf chlorfrei hergestelltem Recyclingpapier (PCF)

Bei Recyclingpapier darf die Formulierung „Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Recyclingpapier“ nicht verwendet werden, da die Chlorfreiheit der unterschiedlichen beim Recyclingverfahren verwendeten Papiersorten nicht gewährleistet werden kann. Der Recyclingprozess kann ohne Einsatz von Chlor erfolgen.