5.4 Urheberrecht (Copyright) (vollständige Überarbeitung)
Das Urheberrecht schützt Originale literarischer, künstlerischer und wissenschaftlicher Werke ab dem Zeitpunkt ihrer Schaffung.
Das Urheberrecht schützt Originale literarischer, künstlerischer und wissenschaftlicher Werke ab dem Zeitpunkt ihrer Schaffung. Es ist eines von verschiedenen Rechten des geistigen Eigentums, mit denen Schöpfungen des Geistes geschützt werden.
Zum Schutz eines Werks sind keine Formalitäten erforderlich: Die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst sieht vor, dass der urheberrechtliche Schutz nicht von der Einhaltung von Formalitäten abhängig gemacht werden darf. Um die Öffentlichkeit jedoch darüber zu informieren, wer Eigentümer eines Werks (Inhaber des Urheberrechts) ist und wie es weiterverwendet werden kann, wird empfohlen, einen Schutzvermerk anzubringen.