5.4.2 Genehmigung der Weiterverwendung und Bedingungen für die Weiterverwendung (vollständige Überarbeitung)

Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union geben im Schutzvermerk an, welchen Schutzgrad sie für ihre Veröffentlichungen anwenden: von der nicht gestatteten Weiterverwendung bis hin zur offenen Weiterverwendung.

Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union geben im Schutzvermerk an, welchen Schutzgrad sie für ihre Veröffentlichungen anwenden: von der nicht gestatteten Weiterverwendung bis hin zur offenen Weiterverwendung.

Rat

Die Weiterverwendungspolitik des Rates wird durch den Beschluss (EU) 2017/1842 des Rates vom 9. Oktober 2017 über die Politik des offenen Datenzugangs des Rates und die Weiterverwendung von Ratsdokumenten geregelt. Der folgende Schutzvermerk sollte verwendet werden:

© Europäische Union, [Jahr]

Weiterverwendung mit Quellenangabe gestattet. Die Weiterverwendung von Dokumenten des Rates wird durch den Beschluss (EU) 2017/1842 des Rates vom 9. Oktober 2017 über die Politik des offenen Datenzugangs des Rates und die Weiterverwendung von Ratsdokumenten geregelt (ABl. L 262 vom 12.10.2017, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1842/oj).

tip:

Siehe diesen Vermerk in 24 Sprachen: Council reuse notice (Weiterverwendungsvermerk des Rates).

Kommission und Exekutivagenturen

Die Weiterverwendungspolitik der Kommission wurde mit dem Beschluss der Kommission vom 12. Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (im Folgenden „Weiterverwendungsbeschluss“) angenommen und mit dem Beschluss vom 22. Februar 2019 über die Annahme der Creative Commons als offene Lizenz im Sinne der Weiterverwendungspolitik der Europäischen Kommission weiter umgesetzt. Im Anschluss an diese Beschlüsse, und sofern keine der darin vorgesehenen Ausnahmen Anwendung findet, sollten die Veröffentlichungen der Kommission unter der Lizenz „Creative Commons Namensnennung 4.0 International“ (CC BY 4.0) lizenziert werden (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de).

Der folgende Schutzvermerk wird verwendet:

© Europäische Union, [Jahr]

""

Die Weiterverwendungspolitik der Kommission unterliegt dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom 12. Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (ABl. L 330 vom 14.12.2011, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/833/oj).

Sofern nichts anderes angegeben ist, wird dieses Dokument zu den Bedingungen der Lizenz Creative Commons 4.0 International (CC BY 4.0) (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass die Weiterverwendung zulässig ist, sofern die Quelle ordnungsgemäß genannt wird und etwaige Änderungen angegeben werden.

tip:

Siehe diesen Vermerk in 24 Sprachen: Commission default reuse notice (Standard-Weiterverwendungsvermerk der Kommission).

Obwohl dies nicht empfohlen wird, kann der folgende Schutzvermerk verwendet werden, wenn eine Dienststelle der Kommission aus triftigen Gründen ihre Veröffentlichung direkt im Rahmen des Weiterverwendungsbeschlusses und nicht im Rahmen einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht:

© Europäische Union, [Jahr]

Die Weiterverwendung ist gestattet, sofern die Quelle angegeben wird und die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft des Dokuments nicht verzerrt dargestellt wird. Die Europäische Kommission haftet nicht für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung dieser Veröffentlichung ergeben. Die Weiterverwendung von Dokumenten der Europäischen Kommission ist durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom 12. Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (ABl. L 330 vom 14.12.2011, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/833/oj) geregelt.

tip:

Siehe diesen Vermerk in 24 Sprachen: Commission alternative reuse notice (Alternativer Weiterverwendungsvermerk der Kommission).

Die vorstehenden Vorschriften gelten gleichfalls für die Exekutivagenturen, die der Redaktionspolitik der Kommission folgen sollten. Weitere Informationen über die Weiterverwendungspolitik der Kommission und die für Veröffentlichungen geltenden Urheberrechtsvorschriften finden sich in den Dokumenten Reuse Guidelines („Leitlinien zur Weiterverwendung“)* und Guidelines on Publications („Leitlinien für Veröffentlichungen“)*.

Rechnungshof

Am 16. April 2019 billigte der Rechnungshof eine spezifische Strategie für die Weiterverwendung seiner Veröffentlichungen. Der empfohlene Schutzvermerk lautet:

© Europäische Union, [Jahr]

""

Die Weiterverwendung von Dokumenten des Europäischen Rechnungshofs wird durch den Beschluss Nr. 6-2019 des Europäischen Rechnungshofs über die Politik des offenen Datenzugangs und die Weiterverwendung von Dokumenten geregelt. Sofern nicht anders angegeben (z. B. in gesonderten Urheberrechtshinweisen), werden die Inhalte des Hofes, an denen die EU die Urheberrechte hat, im Rahmen der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass die Weiterverwendung mit ordnungsgemäßer Nennung der Quelle und unter Hinweis auf Änderungen im Allgemeinen gestattet ist. Personen, die Inhalte des Hofes weiterverwenden, dürfen die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft nicht verzerrt darstellen. Der Hof haftet nicht für etwaige Folgen der Weiterverwendung.

tip:

Siehe diesen Vermerk in 24 Sprachen: Court of Auditors reuse notice (Weiterverwendungsvermerk des Rechnungshofs).

Andere Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen

Je nach ihrer eigenen Redaktionspolitik können die übrigen Organe und Einrichtungen unterschiedliche Bedingungen für die Weiterverwendung ihrer jeweiligen Veröffentlichungen anwenden. Der übliche Wortlaut des Schutzvermerks lautet:

© Europäische Union, [Jahr]

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.

tip:

Siehe diesen Vermerk in 24 Sprachen: Reproduction authorised (Nachdruck gestattet).

In begründeten Fällen können strenge Bedingungen gelten:

© Asylagentur der Europäischen Union, [Jahr]

Alle Rechte vorbehalten.

tip:

Siehe diesen Vermerk in 24 Sprachen: All rights reserved (Alle Rechte vorbehalten).

Das Amt für Veröffentlichungen fördert in jedem Fall die Wiederverwendbarkeit der Veröffentlichungen aller Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen gemäß den Leitprinzipien der Richtlinie (EU) 2019/1024 vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Dienste, die ihre Veröffentlichungen noch offener gestalten möchten, können die Formulierung „Weiterverwendung gestattet“ wählen und die oben genannten Bedingungen anwenden.

tip:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den für Urheberrechtsfragen zuständigen Dienst im Amt für Veröffentlichungen (OP-COPYRIGHT@publications.europa.eu).

*

Interner Link/Arbeitsdokument für die Beamten und Bediensteten der europäischen Organe und Einrichtungen.