5.9.2 Verweise auf die Verträge

Bei Verweisen auf Artikel der Verträge ist der historischen Entwicklung besondere Aufmerksamkeit zu schenken, insbesondere, was die Neunummerierung des EU-Vertrags anbelangt.

Bei Verweisen auf Artikel der Verträge ist der historischen Entwicklung besondere Aufmerksamkeit zu schenken, insbesondere, was die Neunummerierung des EU-Vertrags anbelangt. Nach jeder Änderung der Verträge müssen die davor verabschiedeten Rechtsakte ihre ursprüngliche Nummerierung und ihren ursprünglichen Titel beibehalten.

Vertrag von Paris (1952)
(Unterzeichnung: 18.4.1951, Inkrafttreten: 23.7.1952)

Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde gegründet mit dem Vertrag von Paris, der am 23. Juli 2002 auslief.

Römische Verträge (1958)
(Unterzeichnung: 25.3.1957, Inkrafttreten: 1.1.1958)

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom oder EAG) wurden mit den Römischen Verträgen gegründet.

Vertrag von Brüssel (1967)
(Unterzeichnung: 8.4.1965, Inkrafttreten: 1.7.1967)

Der Vertrag von Brüssel, auch „Fusionsvertrag“ genannt, hatte die Modernisierung der europäischen Organe zum Ziel, indem er eine einzige Kommission und einen einzigen Rat für die drei Gemeinschaften einrichtete, die es damals noch gab (EGKS, EWG und Euratom). Er wurde durch den Vertrag von Amsterdam aufgehoben.

Vertrag von Maastricht (1993)
(Unterzeichnung: 7.2.1992, Inkrafttreten: 1.11.1993)

Bei Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht, also des „Vertrags über die Europäische Union“ (EU-Vertrag oder EUV), wurde die Bezeichnung „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ durch „Europäische Gemeinschaft“ ersetzt. Der EWG-Vertrag wurde zum EG-Vertrag.

Der EU-Vertrag enthielt zu diesem Zeitpunkt nur Artikel, die mit Buchstaben bzw. Buchstaben und Ziffern bezeichnet wurden (Artikel A oder Artikel K.1 des EU-Vertrags). Man musste darauf achten, keine inkorrekten Verweise vom Typ „Artikel 130 A des Vertrags über die Europäische Union“ (in Wirklichkeit ein Verweis auf den EG-Vertrag) zu verwenden.

Auch durfte die Formulierung „geändert durch den EU-Vertrag“ nicht verwendet werden (so durfte z. B. nicht „Artikel 130 A des EG-Vertrags, geändert durch den EU-Vertrag“ geschrieben werden, sondern es musste „Artikel 130 A des EG-Vertrags“ heißen).

Vertrag von Amsterdam (1999)
(Unterzeichnung: 2.10.1997, Inkrafttreten: 1.5.1999)

Mit Artikel 12 des Vertrags von Amsterdam wurden die Artikel des EU-Vertrags entsprechend der Übereinstimmungstabelle im Anhang zum Vertrag von Amsterdam umnummeriert (aus Artikel A, B, C usw. wurden Artikel 1, 2, 3 usw.).

tip:

Vertrag von Nizza (2003)
(Unterzeichnung: 26.2.2001, Inkrafttreten: 1.2.2003)

Der Vertrag von Nizza hatte die Reform der Organe zum Ziel, um zu gewährleisten, dass die EU auch nach der Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten effektiv weiterarbeiten kann.

Vertrag von Lissabon (2009)
(Unterzeichnung: 13.12.2007, Inkrafttreten: 1.12.2009)

Mit Artikel 5 des Vertrags von Lissabon wurde der EU-Vertrag entsprechend den Übereinstimmungstabellen im Anhang zu diesem Vertrag erneut umnummeriert.

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag oder EGV) wurde geändert und in „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ umbenannt (AEU-Vertrag oder AEUV).

Der Begriff „Europäische Gemeinschaft“ im Sinne des EG-Vertrags wurde durch „Europäische Union“ ersetzt. Die Begriffe „gemeinschaftlich“, „Gemeinschafts-“ und „der Gemeinschaft“ sind folglich durch „der Union“, „EU-“ bzw. durch andere, angemessene Begriffe zu ersetzen:

Die Politik der Union (und nicht „die Gemeinschaftspolitik“)

Die Währungen von Drittstaaten (und nicht „die Währungen von Nichtgemeinschaftsstaaten“)

NB:

Die Verwendung der Begriffe „Gemeinschaft“ und „gemeinschaftlich“ ist im Zusammenhang mit der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) weiterhin zulässig und muss auch in Verweisen historischer Art beibehalten werden.