5.9.4 Literaturverweise
Literaturverweise beinhalten verschiedene Elemente (wie Name des Autors, Titel, Verlag, Erscheinungsort und Jahr der Veröffentlichung), die von der Art und Quelle abhängen, auf die verwiesen wird.
Literaturverweise enthalten verschiedene Elemente, die von der Art der genannten Informationsquelle und dem Ort, an dem sie verwendet werden, abhängen – in einer Bibliografie, in einer Fußnote oder im Fließtext. Die Darstellung der Elemente eines Verweises (Zeichensetzung, Formatierung usw.) folgt stets dem gleichen Stil, unabhängig vom Ort des Verweises. Hinsichtlich der Reihenfolge der Elemente gibt es ein bestimmtes Format für Verweise, das dem System der Namens- und Datumsangaben folgt.
Selbstständige Veröffentlichungen
Die Angaben sollten, durch Kommas getrennt, in folgender Reihenfolge aufgeführt werden:
- Verfasser bzw. Herausgeber (die Herausgeberschaft wird durch das Kürzel „Hg.“ oder „Hrsg.“ angegeben):
- Name der Einrichtung und/oder
- Name und Vorname (Anfangsbuchstabe(n) oder ausgeschrieben) des Verfassers oder Herausgebers;
- Titel in Kursivschrift, ggf. Nummer der Ausgabe;
- Verlag, Erscheinungsort (optional), Erscheinungsjahr usw.;
- wenn vorhanden, dauerhafter Identifikator in Form eines URI (Uniform Resource Identifiers), zum Beispiel ein DOI (Digital Object Identifier):
Europäische Kommission: Generaldirektion Kommunikation, Ein kurzer Leitfaden zur EU, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2023, https://data.europa.eu/doi/10.2775/283641.
Europäische Kommission: Generaldirektion Justiz und Verbraucher, Kotevska, B. und Pavlou, V., Promotion of Gender Balance in Political Decision-making, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2023, https://data.europa.eu/doi/10.2838/749712.
Butcher, J., Drake, C. und Leach, M., Butcher’s Copy-editing – The Cambridge handbook for editors, copy-editors and proofreaders, 4. Ausgabe, Cambridge University Press, 2006, https://doi.org/10.1017/CBO9780511482106.
Parkinson Zamora, L. und Faris, W. B. (Hrsg.), Magical Realism – Theory, history, community, Duke University Press, Durham, 1995.
Teil einer selbstständigen Veröffentlichung (Beitrag oder Kapitel)
Die Angaben sollten, durch Kommas getrennt, in folgender Reihenfolge aufgeführt werden:
- Verfasser:
- Name der Einrichtung und/oder
- Name und Vorname (Anfangsbuchstabe(n) oder ausgeschrieben) des Verfassers;
- Titel des Beitrags oder Kapitels in Anführungszeichen;
- Herausgeber des Werks mit vorangestelltem „in:“ und nachgestelltem „(Hg.)“ (oder „(Hrsg.)“);
- Titel der Veröffentlichung in Kursivschrift, ggf. Ausgabe;
- Verlag, Erscheinungsort (optional), Erscheinungsjahr, Seitenangabe usw.;
- wenn vorhanden, dauerhafter Identifikator in Form eines URI, zum Beispiel ein DOI:
Slemon, S., „Magic realism as postcolonial discourse“, in: Parkinson Zamora, L. und Faris, W. B. (Hrsg.), Magical Realism – Theory, history, community, Duke University Press, Durham, 1995, S. 407‑426.
Reihenveröffentlichung (Zeitschrift oder Schriftenreihe) oder Teil davon
Die Angaben sollten, durch Kommas getrennt, in folgender Reihenfolge aufgeführt werden:
- wenn vorhanden, Verfasser:
- Name der Einrichtung und/oder
- Name und Vorname (Anfangsbuchstabe(n) oder ausgeschrieben) des Verfassers;
- ggf. Titel des Beitrags oder des Artikels oder der gesamten Ausgabe in Anführungszeichen;
- Titel der Reihenveröffentlichung in Kursivschrift;
- Erscheinungsnummer oder -datum;
- Verlag (optional), Erscheinungsort (optional), Erscheinungsjahr, Seitenangabe usw.;
- wenn vorhanden, dauerhafter Identifikator in Form eines URI, zum Beispiel ein DOI:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen, „Wirtschaftlicher Wandel in Ungarn und Polen“, Europäische Wirtschaft, Nr. 43, März 1990, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg
Seit dem 1.7.2009 „Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union“. Bitte achten Sie darauf, gegebenenfalls die ursprüngliche Bezeichnung beizubehalten.
Manley, S., Moslemzadeh Tehrani, P. und Rasiah, R., „The (non-)use of African law by the International Criminal Court“, European Journal of International Law, Bd. 34, Ausgabe 3, 2023, S. 555‑580, https://doi.org/10.1093/ejil/chad035.
Graue Literatur (Arbeitsunterlagen, Berichte, Sitzungsprotokolle usw.)
Die Angaben sollten, durch Kommas getrennt, in folgender Reihenfolge aufgeführt werden:
- Verfasser:
- Name der Einrichtung und
- gegebenenfalls Name und Vorname (Anfangsbuchstabe(n) oder ausgeschrieben) des Verfassers;
- Titel des Schriftstücks in Anführungszeichen;
- Nummer/Registerzeichen des Schriftstücks;
- Datum des Schriftstücks;
- wenn vorhanden, URI/URL-Adresse:
Europäische Kommission, „Consultation on a monitoring framework for the 8th environment action programme“, Ares(2021)4555569, 14. Juli 2021, https://environment.ec.europa.eu/system/files/2021-07/Explanatory%20Note%208EAP%20Indicators.pdf.
Datensätze
Die Angaben sollten, durch Kommas getrennt, in folgender Reihenfolge aufgeführt werden:
- Ersteller:
- Name der Einrichtung und/oder
- Vorname (Anfangsbuchstabe(n) oder ausgeschrieben) des Erstellers
- Bezeichnung des Datensatzes in Anführungszeichen;
- ggf. Version/Ausgabe;
- Herausgeber, wenn er nicht mit dem Ersteller übereinstimmt;
- Erscheinungsdatum:
- Datum der Erstellung oder,
- wenn die Quelle aktualisiert wurde, das Datum der Aktualisierung und in Klammern das Datum der Erstellung;
- Datum der Angabe (Datum des Abrufs);
- dauerhafter Identifikator in Form eines URI, zum Beispiel ein DOI oder ein anderer dauerhafter und zur Quelle führender Identifikator (persistent and resolvable identifier), die der Datenanbieter verwaltet:
Europäische Kommission: Generaldirektion Informatik, „National Interoperability Framework Observatory (NIFO) – Digital public administration factsheets 2020“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 1. Dezember 2020, abgerufen am 6. Dezember 2023, https://doi.org/10.2906/100105103105116/1.
Europäische Kommission: Generaldirektion Justiz und Verbraucher, „Safety Gate (the EU rapid alert system – non-food)“, Version 0.1, 14. Dezember 2018 (erstellt am 1. Februar 2016), abgerufen am 16. Juni 2023, http://data.europa.eu/88u/dataset/rapex-rapid-alert-system-non-food.
Webseite
Die Angaben sollten, durch Kommas getrennt, in folgender Reihenfolge aufgeführt werden:
- Verfasser:
- Einrichtung und/oder
- Name und Vorname (Anfangsbuchstabe(n) oder ausgeschrieben) des Verfassers;
- Name der Webseite in Anführungszeichen;
- Name des Webauftritts;
- wenn verfügbar, Veröffentlichungsdatum:
- Datum der Erstellung oder,
- wenn die Quelle aktualisiert wurde, das Datum der Aktualisierung und in Klammern das Datum der Erstellung;
- Datum der Angabe (Datum des Abrufs);
- URI/URL-Adresse:
Europäische Kommission, „Statement by the European Commission following the fourth meeting of the EU–UK Joint Committee“, STATEMENT/20/1948, Webseite der Europäischen Kommission, 19. Oktober 2020, abgerufen am 20. Juni 2023, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_20_1948.
Die Vorgaben für Verweise auf Webseiten gelten nicht für Veröffentlichungen im HTML-Format. Diese können zwar als Webseiten verfügbar sein, jedoch werden sie mit internationalen Identifikatoren, einschließlich DOI, identifiziert und sollten gemäß der Regel für die betreffende Veröffentlichung (Gesamtwerk, Teile eines Werks usw.) zitiert werden.
Europäischer Rechnungshof, Der Europäische Auswärtige Dienst in seiner Koordinierungsfunktion – Größtenteils wirksam, doch einige Schwachstellen im Hinblick auf Informationsmanagement, Personalausstattung und Berichterstattung, Sonderbericht 02/2024, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2024, https://data.europa.eu/doi/10.2865/452198.
Social-Media-Beiträge
Die Angaben sollten, durch Kommas getrennt, in folgender Reihenfolge aufgeführt werden:
- Verfasser:
- Einrichtung oder
- Name und Vorname (Anfangsbuchstabe(n) oder ausgeschrieben) des Verfassers;
- Name der Social-Media-Plattform gefolgt von einem Doppelpunkt und dem Benutzernamen des Verfassers (alles in Klammern);
- Titel oder (gekürzter) Inhalt des Beitrags in Anführungszeichen;
- im Fall eines geteilten Beitrags Name und Benutzername des Verfassers des ursprünglichen Beitrags;
- Datum der Veröffentlichung;
- Datum der Angabe (Datums des Abrufs);
- URI/URL-Adresse:
Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Facebook: @Cordis_EU), „75 Results Packs publications, thematic collections of #H2020 #EUfunded research projects, offered on Cordis“, 16. November 2020, abgerufen am 29. August 2023, https://www.facebook.com/EUresearchResults/posts/1116540438853325.
Literaturverweise im Fließtext
Literaturverweise im Fließtext bestehen aus dem Nachnamen des Autors bzw. dem Namen der Einrichtung sowie dem Jahr der Veröffentlichung, zum Beispiel „(Barret, 1991)“.
Werden von einem Autor zwei oder mehr Veröffentlichungen aus demselben Jahr angeführt, so folgt auf das Jahr der Veröffentlichung ein kleines „a“, „b“, „c“ usw. ohne Leerzeichen, zum Beispiel „(Barret, 1991a)“.
… und wird im Leitfaden über die Anforderungen für Wasserkraftwerke im Rahmen der EU-Naturschutzrichtlinien (Europäische Kommission: Generaldirektion Umwelt, 2018b) näher erläutert.
In diesem Fall steht das Jahr im Literaturverzeichnis direkt hinter dem Verfasser und nicht weiter hinten:
Europäische Kommission (2018), „In-depth analysis in support of the Commission communication COM(2018) 773 – A clean planet for all – A European long-term strategic vision for a prosperous, modern, competitive and climate neutral economy“, 28. November, https://climate.ec.europa.eu/system/files/2018-11/com_2018_733_analysis_in_support_en.pdf.
Europäische Kommission: Generaldirektion Umwelt (2013), Leitfaden für Wildnisgebiete im Natura-2000-Netz – Management terrestrischer Wildnis- und Wildgebiete im Natura-2000-Netz, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, https://data.europa.eu/doi/10.2779/555711.
Europäische Kommission: Generaldirektion Umwelt (2018a), Energietransportinfrastrukturen und die Naturschutzvorschriften der EU – Leitfaden, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, https://data.europa.eu/doi/10.2779/38360.
Europäische Kommission: Generaldirektion Umwelt (2018b), Leitfaden über die Anforderungen für Wasserkraftwerke im Rahmen der EU-Naturschutzrichtlinien , Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, https://data.europa.eu/doi/10.2779/14288.
Europäische Kommission: Generaldirektion Umwelt (2019), Natura 2000 – Gebietsmanagement – Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, https://data.europa.eu/doi/10.2779/619494.
Allgemeines
Wird auf Veröffentlichungen mit mehreren Autoren verwiesen, werden alle Autoren aufgeführt, wenn ihre Gesamtzahl (einschließlich der Einrichtung) fünf oder weniger beträgt; sind es mehr, werden die ersten fünf Autoren genannt gefolgt von „u. a.“:
Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, Pirona, A., Atkinson, A., Sumnall, H. und Begley, E., Health Responses to New Psychoactive Substances, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2016, https://data.europa.eu/doi/10.2810/536519.
Jakimovski, D., Grozdanovski, K., Rangelov, G., Pavleva, V., Banović, P. u. a., „Cases of Crimean-Congo haemorrhagic fever in North Macedonia, July to August 2023“, Eurosurveillance, Bd. 28, Ausgabe 34, 2023, https://data.europa.eu/doi/10.2807/1560-7917.ES.2023.28.34.2300409.
Der Einfachheit halber sollten die üblichen Abkürzungen verwendet werden: S., Bd. usw. (siehe Anhang A3). Zusätzliche Erläuterungen wie Ausgabe, Erscheinungsort usw. werden in deutscher Sprache angegeben, auch wenn die Veröffentlichung nur in einer anderen Sprache verfügbar ist.