6.1. Überprüfung des Manuskripts

Korrektoren des Amts für Veröffentlichungen überprüfen das Manuskript, um einen Gesamtüberblick über das Werk zu bekommen, und benachrichtigen den Autor im Fall von Unklarheiten.

Wie ein Manuskript aussehen muss, wurde bereits in 4.2 beschrieben. Das dort Gesagte betraf vor allem die Autoren.

Das fertiggestellte Manuskript wird von Korrektoren des Amtes für Veröffentlichungen überprüft und für den Druck aufbereitet.

Die Korrektoren brauchen einen Gesamtüberblick über das Werk. Sie versuchen, den Textaufbau zu verstehen, um die interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen sinnvoll anwenden zu können. Häufig sind die Korrektoren gezwungen, isolierte Seiten zu bearbeiten, und erlangen dabei keinen Gesamtüberblick.

Bei der Überprüfung aufgetretene Schwierigkeiten werden dem Autor mitgeteilt.

(Siehe auch 4.1.2 und 4.1.3.)