7.2.2 Aufzählung der Sprachen (einsprachige Texte)
Im Text sind Sprachen in der alphabetischen Reihenfolge der Sprache der Veröffentlichung zu nennen, daher variiert die Reihenfolge je nach Sprachfassung.
Im laufenden Text sind Sprachen in der alphabetischen Reihenfolge der Sprache der Veröffentlichung zu nennen. Das ergibt im Deutschen folgende Reihenfolge: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch1, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch.
Erfolgt die Abfassung eines Abkommens ebenfalls in der Sprache eines Drittlandes als Partei des Abkommens, stehen aus protokollarischen Gründen die Amtssprachen der Europäischen Union vor der Sprache des Drittlandes.
Dieses Abkommen ist in deutscher, englischer, französischer, italienischer und arabischer Sprache abgefasst.
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Nicht die Bezeichnung „Gälisch“ verwenden, da nicht gleichbedeutend (siehe 7.2.4, Kasten).