8. Fußnoten und ihre Verweise
- Fußnoten stehen in der Regel am Ende der jeweiligen Seite. Sie können im gesamten Dokument fortlaufend nummeriert sein oder auf jeder Seite neu beginnend.
Fußnoten stehen in der Regel am Ende der jeweiligen Seite in (üblicherweise um zwei Punkte) kleinerer Schrift als der Haupttext, sie sind durch eine kurze Linie und einen Zeilenabstand vom Haupttext getrennt.
In der Regel werden die Fußnoten im gesamten Dokument fortlaufend nummeriert, die Nummerierung kann aber auch auf jeder Seite neu beginnen. In einigen Fällen können die Noten am Ende des Kapitels oder des Bandes als Endnoten zusammengefasst werden.
In den im Amtsblatt veröffentlichten Dokumenten sind die Fußnoten fortlaufend nummeriert. Enthält ein Dokument Anhänge oder Anlagen, beginnt die Nummerierung der Fußnoten am Anfang jedes Anhangs bzw. jeder Anlage neu.
In anderen Veröffentlichungen als dem Amtsblatt ist bei gleichlautenden Fußnoten die Formulierung „siehe Fußnote x“ oder „siehe Fußnote x, S. …“ zu verwenden. Bei Hinweisen wie „a. a. O.“, „ebd.“, „ib.“, „ibd.“, die zu Verwirrung führen könnten, setzt der Korrektor entweder den vollen Wortlaut der Fußnote ein oder er nimmt die korrekte Nummerierung auf der Druckfahne vor.
Im Amtsblatt wird der Text gleichlautender Fußnoten bei jeder Erwähnung vollständig wiedergegeben.
Jede Fußnote endet mit einem Schlusspunkt.