8.2 Reihenfolge der Fußnoten

Fußnoten und andere Elemente werden in einer für alle Sprachfassungen einheitlichen Reihenfolge angeordnet.

Am unteren Rand einer Seite oder Tabelle können auch Hinweise stehen wie:

(*)

Entscheidung der Kommission.

(1)

Preise gültig ab 1. Januar 1999.

(2)

Preiserhöhung für das laufende Wirtschaftsjahr.

Anmerkung: Vorläufige Zahlen. Sie werden im laufenden Wirtschaftsjahr überprüft.

Quelle: Europäische Kommission, GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

NB:
  • Die nummerierten Fußnoten werden durch einen kleinen Zwischenraum von den folgenden Anmerkungen abgesetzt.

  • Die Fußnoten enden immer mit einem Punkt.

Bei gleichen Fußnoten ist die Formulierung „siehe Fußnote x“ oder „siehe Fußnote x, S. …“ zu verwenden. Bei Hinweisen wie „a. a. O.“, „ebd.“, „ib.“, „ibd.“, die Verwirrung stiften können, setzt der Korrektor entweder den vollen Wortlaut der Fußnote ein, oder er nimmt die korrekte Nummerierung auf der Druckfahne vor.

Im Amtsblatt wird der Text gleichlautender Fußnoten bei jeder Erwähnung vollständig wiedergegeben.