9.1.1 Adressen: allgemeine Grundsätze
Die Organe und Einrichtungen der EU verwenden grundsätzlich das internationale Format.
Die Analyse der Schreibweise von Adressen ist eine schwierige und komplexe Aufgabe, da es kein einheitliches, für alle Länder gültiges System gibt. Auch variiert das Format der Adressen je nachdem, ob es sich um nationale oder internationale Sendungen handelt. Die Organe und Einrichtungen der EU verwenden grundsätzlich das internationale Format.
Nähere Einzelheiten zur Schreibweise von Adressen entnehmen Sie bitte den Websites der nationalen Postdienste. Sie finden die entsprechenden Links auf der Website der Universal Postal Union (UPU) (https://www.upu.int/en/Postal-Solutions/Programmes-Services/Addressing-Solutions).
Die UPU verabschiedet zudem regelmäßig Empfehlungen allgemeiner Art; bei den Veröffentlichungen der Organe und Einrichtungen der EU ist jedoch zusätzlich zu beachten, ob es sich um einsprachige oder mehrsprachige Dokumente handelt.
UPU, Adressierungssysteme (EN, FR):
https://www.upu.int/en/Postal-Solutions/Programmes-Services/Addressing-Solutions
UPU, Regelungen für die Postanschrift in den Mitgliedstaaten (EN, FR):
https://www.upu.int/en/Postal-Solutions/Programmes-Services/Addressing-Solutions#scroll-nav_5
UPU, Universal POST*CODE® DataBase (EN, FR):
https://www.upu.int/en/Postal-Solutions/Programmes-Services/Addressing-Solutions#scroll-nav_1
Zu verwendende Sprachen und Zeichen
Der Teil der Adresse, in dem das Bestimmungsland angegeben ist, ist entsprechend den Empfehlungen des Versandlandes zu schreiben (vorzugsweise in der Sprache des Versandlandes bzw. in einer Weltsprache).
Das Bestimmungsland ist in Großbuchstaben in die letzte Zeile der Anschrift zu schreiben.
In Anbetracht der unterschiedlichen nationalen Schreibweisen (z. B. die letzte Zeile/die zwei letzten Zeilen/die drei letzten Zeilen in Großbuchstaben) haben sich die EU-Behörden auf eine einheitliche Darstellung in allen EU-Sprachen geeinigt (ausschließlich das Bestimmungsland ist in Großbuchstaben zu schreiben).
Wird im Bestimmungsland ein anderes als das lateinische Alphabet verwendet oder ist der Landesname nicht ausgeschrieben, so ist das Bestimmungsland und nach Möglichkeit auch der Bestimmungsort zusätzlich in einer Weltsprache anzugeben, um Probleme bei der Beförderung durch Transitländer zu vermeiden.
Der restliche Teil der Anschrift ist entsprechend den Empfehlungen des Bestimmungslandes zu gestalten.
Postleitzahlen
Die früher für die Beförderung von internationalen Sendungen verwendeten Postleitzahlen (spezifische Codes für europäische Länder gemäß einer Empfehlung der Konferenz der europäischen Verwaltungen für Post und Telekommunikation aus dem Jahr 1965 sowie ISO-3166-Alpha-2-Codes für andere Länder) wurden in vielen Ländern abgeschafft oder geändert.
Sieben EU-Mitgliedstaaten verwenden ab dem 1. April 2024 weiterhin einen Ländercode: Kroatien (HR), Zypern (CY), Lettland (LV), Litauen (LT), Luxemburg (L), Finnland (FI) und Schweden (SE).
Für Lettland ist der Code nach dem Namen des Bestimmungsorts, einem Komma und einem Leerzeichen anzugeben:
Riga, LV-1073
Für die übrigen Mitgliedstaaten darf der ehemalige Ländercode nicht mehr verwendet werden. In Deutschland kann es bei der Zustellung von maschinensortierten Sendungen zu Verzögerungen kommen, wenn sie den früheren Ländercode tragen.
Weitere Informationen über Postleitzahlen finden Sie unter 9.1.5.