9.1.2. Adressen in einsprachigen Dokumenten
In einsprachigen Veröffentlichungen gelten unterschiedliche Regeln und Empfehlungen für Sendungen in Länder, die das lateinische Alphabet verwenden, für Nicht-EU-Länder, die das lateinische Alphabet nicht verwenden, und für Mitgliedstaaten, die das kyrillische oder griechische Alphabet verwenden.
Werden Adressen in allen Sprachfassungen einer Veröffentlichung in der gleichen Aufmachung dargestellt (z. B. in einer Tabelle mit einer Liste von Adressen, die in allen Sprachfassungen auf der gleichen Seite erscheint), so kommen die Regeln für mehrsprachige Veröffentlichungen zur Anwendung (siehe 9.1.3).
Sendungen für ein Land, in dem das lateinische Alphabet verwendet wird
In einsprachigen Veröffentlichungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union werden Adressen in der Regel in der Sprache der Veröffentlichung bzw. des Versandlandes geschrieben. Dies gilt insbesondere für Städte- und Ländernamen:
Europäische Kommission
Vertretung in Portugal
Jean-Monnet-Zentrum
1069-068 Lissabon
PORTUGAL
Die Angaben vor der Bezeichnung der Stadt bzw. des Landes können jedoch auch in der Sprache des Bestimmungslandes vermerkt werden; diese Schreibweise trägt zu einer besseren Verständlichkeit der Adresse für die Postdienste des Bestimmungslandes bei:
Comissão Europeia
Representação em Portugal
Largo Jean Monnet
1069-068 Lissabon
PORTUGAL
Um Probleme während der Beförderung durch Transitländer zu vermeiden, wird empfohlen, Bestimmungsland und nach Möglichkeit Bestimmungsort zusätzlich in einer Weltsprache anzugeben. Beispiel für eine Sendung aus Polen nach Deutschland:
Herrn E. Müller
Goethestr. 13
22767 Hamburg
NIEMCY/DEUTSCHLAND
In bulgarischen und griechischen Dokumenten werden Adressen in lateinischen Zeichen geschrieben, nach Möglichkeit in der Sprache des Bestimmungslandes, ansonsten in Englisch.
Sendungen für Nicht-Mitgliedstaaten, die nicht das lateinische Alphabet verwenden
Bei Sendungen für Drittstaaten, die nicht das lateinische Alphabet verwenden (China, Japan, Saudi-Arabien usw.), ist die Adresse und insbesondere das Bestimmungsland in einer Weltsprache (in der Regel Englisch) anzugeben; der Straßenname kann unter Verwendung einer einfachen lateinischen Transliteration geschrieben werden:
European Commission
Representation in Beijing
15 Dong Zhi Men Wai Daije, Sanlitun
100600 Beijing
CHINA
Sendungen für EU-Mitgliedstaaten, die nicht das lateinische Alphabet verwenden (Bulgarien, Griechenland und Zypern)
In Veröffentlichungen in deutscher Sprache sind die Postanschriften für Bulgarien, Griechenland und Zypern in lateinischen Buchstaben zu schreiben (gegebenenfalls mit Transliteration, beispielsweise des Straßennamens):
Europäische Kommission
Vertretung in Bulgarien
Moskovska 9
1000 Sofia
BULGARIEN
Europäische Kommission
Vertretung in Griechenland
Vassilissis Sofias 2
106 74 Athen
GRIECHENLAND
Europäische Kommission
Vertretung in Zypern
Iris Tower, 8th Floor
Agapinoros 2
CY-1076 Nikosia
ZYPERN
In bulgarischen und griechischen Dokumenten sind Bestimmungsort und Bestimmungsland in lateinischen Buchstaben hinzuzufügen (in Englisch):
Европейска комисия
Представителство
в България
ул. „Московска“ № 9
1000 София/Sofia
БЪЛГАРИЯ/BULGARIA
Ευρωπαϊκή Επιτροπή
Αντιπροσωπεία
στην Ελλάδα
Βασιλίσσης Σοφίας 2
106 74 Αθήνα/Athens
ΕΛΛΑΔΑ/GREECE
Ευρωπαϊκή Επιτροπή
Αντιπροσωπεία
στην Κύπρο
Iris Tower, 8ος όροφος
Αγαπήνωρος 2
CY-1076 Λευκωσία/Nicosia
ΚΥΠΡΟΣ/CYPRUS
Der Sonderfall Region Brüssel Hauptstadt
In Veröffentlichungen der europäischen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen sollen Adressen der zweisprachigen Region Brüssel Hauptstadt folgenden Regeln entsprechen:
Einsprachige Veröffentlichungen in Französisch oder Niederländisch
Französisch
(Adressen nur in FR)
Conseil de l’Union européenne
Rue de la Loi 175
1048 Bruxelles
BELGIQUE
Niederländisch
(Adressen nur in NL)
Raad van de Europese Unie
Wetstraat 175
1048 Brussel
BELGIË
Einsprachige Veröffentlichungen in einer anderen EU-Sprache
Der erste Teil der Adresse kann entweder in der zweisprachigen Form geschrieben werden oder in einer einsprachigen nach Möglichkeit international verständlichen Form. Für den Straßennamen, den Namen der Stadt sowie des Landes ist die zweisprachige Form erforderlich:
Conseil de l’Union européenne/
Raad van de Europese Unie
Rue de la Loi/Wetstraat 175
1048 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Council of the European Union
Rue de la Loi/Wetstraat 175
1048 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Adressen in französischsprachigen Ländern
In Belgien, Frankreich und Luxemburg sind bei der Angabe von Straße und Hausnummer unterschiedliche Regeln zu beachten.
BELGIUM |
Straßenname vor der Hausnummer (nicht durch Komma getrennt) |
|
FRANCE |
Hausnummer vor dem Straßennamen (nicht durch Komma getrennt) |
|
LUXEMBOURG |
Hausnummer vor dem Straßennamen (durch Komma getrennt) |