9.1.5 Adressen in den Mitgliedstaaten: Besonderheiten

Die Postleitzahlen der Mitgliedstaaten sind unterschiedlich – es gibt Ländercodes, Leerzeichen oder Bindestriche –, und die Sprache, die für die Adressen in einem Werk zu verwenden ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Postleitzahlen, Eircode und Ländercodes

Die nachfolgende Tabelle enthält präzise Angaben zur Struktur der Postleitzahlen und Codes in allen Mitgliedstaaten.

Land Postleitzahl/
Eircode(1)
Länder-code Anmerkungen
Belgien vierstellig
Bulgarien vierstellig
Tschechien fünfstellig Leerzeichen zwischen der dritten und der vierten Ziffer. Zwei Leerzeichen zwischen der Postleitzahl und dem Ortsnamen.
Dänemark vierstellig
Deutschland fünfstellig Niemals den Ländercode (D- oder DE-) vor der Postleitzahl verwenden. Dies könnte zu Verzögerungen bei der Zustellung von maschinensortierten Sendungen führen.
Estland fünfstellig
Irland 7 alphanumerische Zeichen (Eircode) Nach Möglichkeit ist der Code für den Stadtbezirk in Dublin hinzuzufügen.
Der Eircode muss in eine separate Zeile über den Ländernamen gesetzt werden.
Griechenland fünfstellig Leerstelle zwischen der dritten und der vierten Ziffer.
Spanien fünfstellig Hinter dem Ortsnamen ist der Name der Provinz einzufügen, in eine separate Zeile – siehe Liste auf der UPU-Website (EN).
Frankreich fünfstellig
Kroatien fünfstellig HR Der Postleitzahl ist der Code „HR-“ voranzustellen
Italien fünfstellig Hinter dem Ortsnamen ist die Abkürzung für die Provinz einzufügen – siehe Liste auf der UPU-Website (EN).
Zypern vierstellig CY Der Postleitzahl ist der Code „CY-“ voranzustellen.
Lettland vierstellig
(rechts)
LV Der Postleitzahl ist der Code „LV-“ voranzustellen. Sie steht rechts neben dem Ortsnamen, von dem sie durch ein Komma zu trennen ist.
Litauen fünfstellig LT Der Postleitzahl ist der Code „LT-“ voranzustellen
Luxemburg vierstellig L Der Postleitzahl ist der Code „L-“ voranzustellen
Ungarn vierstellig Der Straßenname muss vor den Ortsnamen gesetzt werden; die Postleitzahl muss in eine separate Zeile zwischen Orts- und Landesnamen gesetzt werden.
Malta 3 Buchstaben
+ 4 Ziffern
Die Postleitzahl ist unter den Ortsnamen zu setzen, mit einem Leerzeichen zwischen Buchstaben und Ziffern.
Niederlande 4 Ziffern
+ 2 Buchstaben
Leerzeichen zwischen Ziffern und Buchstaben. Zwei Leerzeichen zwischen der Postleitzahl und dem Ortsnamen.
Österreich vierstellig
Polen fünfstellig Bindestrich zwischen der zweiten und der dritten Ziffer.
Portugal siebenstellig Bindestrich zwischen der vierten und der fünften Ziffer.
Rumänien sechsstellig
Slowenien vierstellig
Slowakei fünfstellig Leerzeichen zwischen der dritten und der vierten Ziffer.
Finnland fünfstellig FI Der Postleitzahl ist der Code „FI-“ voranzustellen (oder „AX-“ für die Ålandinseln).
Schweden fünfstellig SE Der Postleitzahl ist der Code „SE-“ voranzustellen. Leerzeichen zwischen der dritten und der vierten Ziffer.
(1)

Sofern nicht anders angegeben, steht die Postleitzahl links neben der Ortsbezeichnung; sie wird verwendet, um eine Adressengruppe zu bestimmen. Der im Juli 2015 eingeführte Eircode hingegen ist ein einzelner Code für jede Wohn- oder Geschäftsadresse.

NB:

Aus praktischen Gründen (synoptische Darstellung aller Sprachfassungen) ist die Liste in protokollarischer Reihenfolge erstellt.

Sonstige Hinweise

Einige Mitgliedstaaten (Belgien, Irland, Malta und Finnland) haben zwei oder mehr Amtssprachen, die als Arbeitssprachen in den europäischen Institutionen verwendet werden. (Obwohl in Zypern Griechisch und Türkisch Amtssprachen sind, wird in den europäischen Institutionen nur Griechisch als Arbeitssprache verwendet.) Bitte beachten Sie, dass für Belgien aufgrund einer Vereinbarung mit den belgischen Behörden das mehrsprachige Adressenformat keine deutsche Version vorsieht. Für jeden dieser Mitgliedstaaten werden beim Schreiben von Adressen zwei Amtssprachen verwendet: Französisch und Niederländisch für Belgien, Irisch und Englisch für Irland, Maltesisch und Englisch für Malta, Finnisch und Schwedisch für Finnland.

In einigen Ländern sind unterschiedliche Alphabete zu berücksichtigen (Bulgarien, Griechenland/Zypern).

Die Schreibweise der Adressen von Bestimmungsorten in einem dieser Länder hängt von der/den Sprache(n) der Veröffentlichung ab sowie davon, ob es sich um ein ein- oder mehrsprachiges Werk handelt.

Adressen von Bestimmungsorten in Belgien, Irland, Malta oder Finnland

Einsprachige Veröffentlichungen

  • Veröffentlichungen in einer der Amtssprachen des Bestimmungslandes: Im Prinzip sind die Adressen nur in dieser Sprache anzugeben.

  • Veröffentlichungen in einer anderen EU-Sprache: Die Adressen sind in beiden Amtssprachen des Bestimmungslandes anzugeben (wie bei mehrsprachigen Veröffentlichungen).

Mehrsprachige Veröffentlichungen

Die Adressen sind in beiden Amtssprachen des Bestimmungslandes anzugeben.

Adressen von Bestimmungsorten in Bulgarien, Griechenland und Zypern

Einsprachige Veröffentlichungen

  • Veröffentlichungen in bulgarischer oder griechischer Sprache: Die Adressen sind in der Sprache der Veröffentlichung anzugeben, Orts- und Ländernamen sind zusätzlich in englischer Sprache anzugeben.

  • Veröffentlichungen in anderen EU-Sprachen: Die Adressen sind in lateinischen Buchstaben anzugeben (bei Bedarf mit einer Transliteration, z. B. des Straßennamens).

Mehrsprachige Veröffentlichungen

Die Adressen sind in bulgarischer/griechischer Sprache anzugeben, Orts- und Ländernamen sind zusätzlich in englischer Sprache anzugeben. Außerdem ist die vollständige Adresse in lateinischen Buchstaben anzugeben (Transkription ins Englische).