9.2. Elektronische Adressen

Elektronische Adressen werden durch die Angabe „E-Mail“ oder „Internet“ eingeleitet, gefolgt von einem Doppelpunkt.

Elektronische Adressen sind wie folgt anzugeben:

  • „E-Mail:“ (mit Doppelpunkt):

    E-Mail: Name.Nachname@ec.europa.eu

  • „Internet:“ (mit Doppelpunkt):

    Internet: https://europa.eu

Aus Gründen der Vereinheitlichung wird die Abkürzung URL nicht mehr zur Kennzeichnung elektronischer Adressen verwendet.

Elektronische Adressen können auch ohne die Angabe „E-Mail“ angegeben werden, besonders bei beschränktem Platzangebot:

Name.Nachname@ec.europa.eu

https://www.europarl.europa.eu

NB:

Bei Internet-Adressen ist es besser, sich an das Übertragungsprotokoll zu halten (http://, https://, ftp://…), insbesondere, um die korrekte Konfiguration der Links beim Herunterladen von Internetseiten zu gewährleisten.