9.2. Elektronische Adressen
Elektronische Adressen werden durch die Angabe „E-Mail“ oder „Internet“ eingeleitet, gefolgt von einem Doppelpunkt.
Elektronische Adressen sind wie folgt anzugeben:
„E-Mail:“ (mit Doppelpunkt):
E-Mail: Name.Nachname@ec.europa.eu
„Internet:“ (mit Doppelpunkt):
Internet: https://europa.eu
Aus Gründen der Vereinheitlichung wird die Abkürzung URL nicht mehr zur Kennzeichnung elektronischer Adressen verwendet.
Elektronische Adressen können auch ohne die Angabe „E-Mail“ angegeben werden, besonders bei beschränktem Platzangebot:
Name.Nachname@ec.europa.eu
https://www.europarl.europa.eu
Bei Internet-Adressen ist es besser, sich an das Übertragungsprotokoll zu halten (http://, https://, ftp://…), insbesondere, um die korrekte Konfiguration der Links beim Herunterladen von Internetseiten zu gewährleisten.