9.5.1 Organe und Einrichtungen

Die Organe und Einrichtungen werden in protokollarischer Reihenfolge aufgeführt.

Die Organe und Einrichtungen werden in protokollarischer Reihenfolge aufgeführt.

Die nachstehende Liste enthält die amtliche Bezeichnung in protokollarischer Reihenfolge seit dem 1. Dezember 2009 (Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon). Am Ende der Liste sind in einer Tabelle die je nach Zusammenhang unterschiedlichen Bezeichnungen, das Kürzel sowie Angaben zum Sitz der Organe und Einrichtungen aufgeführt.

a) Organe

info:
Dreimal Rat (Bitte nicht verwechseln!)

Innerhalb der Europäischen Union

Europäischer Rat

Zusammentreffen (Gipfeltreffen) der Staats- oder Regierungschefs (Präsidenten oder Premierminister) und des Präsidenten der Europäischen Kommission (viermal im Jahr). Der Europäische Rat hat die Aufgabe, die allgemeinen politischen Zielvorstellungen festzulegen.

Rat der Europäischen Union

Im Rat der Europäischen Union treffen die je nach Beratungsgegenstand unterschiedlichen Fachminister der Mitgliedstaaten regelmäßig zusammen. Der Rat als wichtiges politisches Entscheidungszentrum ist das maßgebliche gesetzgebende Organ der Union.

Außerhalb der Europäischen Union

Europarat

Der Europarat ist eine zwischenstaatliche Organisation, aber keine Einrichtung der Europäischen Union.

b) Außenpolitische Einrichtung

c) Beratende Einrichtungen

d) Sonstige Einrichtungen

Tabelle 1. Organe und Einrichtungen – die jeweiligen Bezeichnungen
Volle Bezeichnung Übliche Bezeichnung(1) Kürzel Sitz
Europäisches Parlament Parlament EP Straßburg(2)
Europäischer Rat Brüssel
Rat der Europäischen Union Rat
NB:

In allgemeinver­ständlichen Texten:

  • Rat (im weiten Sinne)
  • Rat (Fachbereich)
    z. B. Rat Wirtschaft und Finanzen
Brüssel
Europäische Kommission Kommission Brüssel(3)
Gerichtshof der Europäischen Union (Organ) Gerichtshof EuGH Luxemburg
• Gerichtshof (Instanz) Gerichtshof Luxemburg
• Gericht Luxemburg
Europäische Zentralbank Zentralbank, Bank EZB Frankfurt am Main
Europäischer Rechnungshof(4)

Im Amtsblatt: Rechnungshof

Rechnungshof Luxemburg
Europäischer Auswärtiger Dienst EAD Brüssel
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss EWSA(5) Brüssel
Europäischer Ausschuss der Regionen(6)

Im Amtsblatt, Reihe L: Ausschuss der Regionen

Ausschuss AdR Brüssel
Europäische Investitionsbank Bank EIB Luxemburg
Europäischer Bürgerbeauftragter Bürgerbeauftragter Straßburg(7)
Europäischer Datenschutzbeauftragter Datenschutzbeauftragter EDSB Brüssel
Europäischer Datenschutzausschuss Datenschutzausschuss EDSA Brüssel
Europäische Staatsanwaltschaft EUStA Luxemburg
Europäisches Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit Bukarest
(1)

Die unvollständige Kurzbezeichnung soll nur dann verwendet werden, wenn jede Verwechslung ausge­schlossen ist, und das auch nur nach erstmaliger Nennung der Vollbezeichnung.

(2)

Das Parlament hat seinen Sitz in Straßburg. Zusätzliche Sitzungen werden in Brüssel abgehalten. Der Sitz des Generalsekretariats ist in Luxemburg.

(3)

Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel; verschiedene Kommissionsdienststellen haben Luxemburg als Dienstort.

(4)

Die geläufige Bezeichnung lautet „Europäischer Rechnungshof“. In reinen Rechtstexten kommt, wenn auch selten, die Bezeichnung „Rechnungshof der Europäischen Union“ (bis 30.11.2009: „Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften“) vor.

(5)

Die Bezeichnungen Ecosoc, Wirtschafts- und Sozialausschuss und WSA sind zu vermeiden.

(6)

„Europäischer Ausschuss der Regionen“ ist der allgemein verwendete Name. In reinen Rechtstexten und im Amtsblatt, Reihe L, wird die offizielle Bezeichnung „Ausschuss der Regionen“ verwendet. Das verwendete Akronym muss (auf Wunsch des Ausschusses) nicht geändert werden.

(7)

Der Europäische Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz beim Europäischen Parlament.