9.5.4. Agenturen und Einrichtungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

Diese Agenturen und Einrichtungen werden vom Rat im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) eingerichtet.

Diese Agenturen und Einrichtungen werden vom Rat im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) eingerichtet.

Bezeichnung Kürzel Sitz Referenz-Rechtsakt
(ursprünglicher Rechtsakt)(1)
Europäisches Sicherheits- und Verteidigungskolleg ESVK Brüssel ABl L, 2024/3116, 10.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/3116/oj
(ABl L 194 vom 26.7.2005, S. 15)
Europäische Verteidigungsagentur EVA Brüssel ABl. L 266 vom 13.10.2015, S. 55
(ABl. L 245 vom 17.7.2004, S. 17)
Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien EUISS Paris ABl. L 41 vom 12.2.2014, S. 13
(ABl. L 200 vom 25.7.2001, S. 1)
Satellitenzentrum der Europäischen Union Satcen Torrejón de Ardoz ABl. L 41 vom 12.2.2014, S. 13
(ABl. L 200 vom 25.7.2001, S. 5)
(1)

Bezugsrechtsakt ist im Prinzip der Gründungsrechtsakt. Wenn eine „Neufassung“ oder ein „kodifizierter Text“ eines Gründungsrechtsakts vorliegt oder er aufgehoben und durch einen neuen Rechtsakt ersetzt wurde, wird dieser geänderte Rechtsakt zum neuen Basisrechtsakt. (Der ursprüngliche Gründungsrechtsakt wird in diesem Fall informationshalber in Klammern angegeben.)