9.5.4 Exekutivagenturen

Exekutivagenturen sind Einrichtungen mit eigener Rechtpersönlichkeit, die für einen festgelegten Zeitraum eingerichtet werden.

Exekutivagenturen sind Einrichtungen des Gemeinschaftsrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (ABl. L 11 vom 16.1.2003) und werden mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von EU-Programmen beauftragt. Exekutivagenturen werden für einen festgelegten Zeitraum eingerichtet.

(*)

Für alle Sprachfassungen einheitliches Kürzel.