Einleitung
Die Einleitung zum Amtsblatt enthält einen Überblick über die Geschichte des Amtsblatts, die Autorendienste und die Hilfsmittel und Nachschlagewerke, die für die im Amtsblatt zu veröffentlichenden Texte verwendet werden.
Historischer Rückblick
1952
Nach Inkrafttreten des EGKS-Vertrags wird das Amtsblatt zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen, Entscheidungen usw. eingeführt.
Es erscheint zum ersten Mal am 30. Dezember.
Von 1952 bis zum 19. April 1958 lautet der Titel Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl; die Amtssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch.
1958
Nach Inkrafttreten des EWG-Vertrags und des Euratom-Vertrags wird der Titel des Amtsblatts geändert in Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Die erste Ausgabe wird am 20. April veröffentlicht.
1968
Ab Januar wird das Amtsblatt in die Reihen L („Legislation“ = „Rechtsvorschriften“) und C („Communications“ = „Mitteilungen und Bekanntmachungen“) unterteilt.
Die erste Ausgabe der Reihe L erscheint am 3. Januar, die erste Ausgabe der Reihe C am 12. Januar.
1978
Am 7. Januar wird erstmals die Reihe S („Supplement“) für Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge veröffentlicht.
Zuvor wurden beispielsweise Bekanntmachungen des Europäischen Entwicklungsfonds sowie Ausschreibungen in der Reihe L veröffentlicht (bis Ende 1974), dann in der Reihe C (bis Ende 1977).
1981
Die Datenbank CELEX (Communitatis Europeae Lex) wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. CELEX ist das interinstitutionelle System für die automatisierte Dokumentation des Gemeinschaftsrechts in mehreren Amtssprachen.
CELEX wird von der Kommission verbreitet und ist online und auf Magnetträger verfügbar.
1986
Die Reihe S ist in elektronischer Form verfügbar (Datenbank TED (Tenders Electronic Daily)).
1987
Die Reihen L und C werden auf Mikrofiche angeboten.
1991
Start der Reihe C … A im Januar.
1992
Im Oktober wird die Zuständigkeit für CELEX von der Kommission an das Amt für Veröffentlichungen übertragen.
1997
Die Reihe S erscheint als CD-ROM.
1998
Die Reihen L und C werden im Internet auf der Website EUR-Lex zur Verfügung gestellt.
Ab dem 1. Juli wird die Reihe S nicht mehr in Papierform, sondern ausschließlich auf CD-ROM und im Internet (Datenbank TED) veröffentlicht.
1999
Ab dem 31. August erscheint eine neue elektronische Reihe, die Reihe C … E.
2001
Die Reihen L und C sind auf CD-ROM verfügbar.
2002
Ab dem 1. Januar ist der Zugang zu EUR-Lex gebührenfrei.
2003
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Nizza wird der Titel des Amtsblatts ab dem 1. Februar geändert in Amtsblatt der Europäischen Union.
2004
Infolge der Erweiterung erscheint das Amtsblatt ab dem 1. Mai in 20 Sprachen. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 930/2004 des Rates wird für die Ausgabe des Amtsblatts in maltesischer Sprache eine Ausnahmeregelung getroffen: Drei Jahre lang (vom 1.5.2004 bis zum 30.4.2007) sind die Organe lediglich verpflichtet, die vom Europäischen Parlament und vom Rat gemeinsam erlassenen Rechtsakte in maltesischer Sprache zu veröffentlichen.
Der farbige Streifen am Heftrücken des Amtsblatts entfällt ab dem 1. Mai. Die Sprachfassungen werden durch einen ISO-Code auf dem Umschlag gekennzeichnet.
Ab dem 1. Mai sind die Datenbanken CELEX und EUR-Lex in allen 20 Sprachen abrufbar.
Die letzte gedruckte Ausgabe des Fundstellennachweises für geltendes Gemeinschaftsrecht wird im Juli veröffentlicht. Danach kann der Fundstellennachweis in EUR-Lex abgerufen werden.
Ab dem 1. November werden die Einträge der Datenbank CELEX in die Datenbank EUR-Lex übertragen. Ab dem 31. Dezember wird CELEX nicht mehr aktualisiert.
2007
Ab dem 1. Januar wird das Amtsblatt infolge des Beitritts von Rumänien und Bulgarien in 23 Sprachen veröffentlicht. Irisch wird ebenfalls Amtssprache der Europäischen Union, es gilt aber eine ähnliche Ausnahmeregelung wie für das Maltesische: Fünf Jahre lang (vom 1.1.2007 bis zum 31.12.2011 sind die Organe lediglich verpflichtet, die vom Europäischen Parlament und vom Rat gemeinsam erlassenen Verordnungen in irischer Sprache zu veröffentlichen (Verordnung (EG) Nr. 920/2005 des Rates).
Ab dem 1. Januar gilt eine neue Einordnung der im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsakte.
2009
Ab dem 1. Dezember, dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon, wird dem Amtsblatt eine vorläufige Rubrik L V mit dem Titel „Ab dem 1. Dezember 2009 in Anwendung des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Euratom-Vertrags angenommene Rechtsakte“ hinzugefügt. Diese Rubrik wird später, am 31. Dezember, entfernt.
2010
Infolge der durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Änderungen gilt ab dem 1. Januar eine neue Einordnung für die im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsakte.
2012
Die 2007 eingeführte Ausnahmeregelung für Irland wird durch die Verordnung (EU) Nr. 1257/2010 des Rates für weitere fünf Jahre verlängert (vom 1.1.2012 bis 31.12.2016).
2013
Ab dem 1. Juli wird das Amtsblatt infolge des Beitritts von Kroatien in 24 Sprachen veröffentlicht.
2014
Die Produktion der Reihe C … E wird am 1. April eingestellt.
2016
Ab dem 1. Januar erscheinen die Reihen L … I und C … I.
Im März wird das System „European Legislation Identifier“ (ELI) auf dem EUR-Lex-Portal eingeführt.
2017
Die für Irland eingeführte Ausnahmeregelung wird noch einmal durch die Verordnung (EU, Euratom) 2015/2264 des Rates verlängert, aber ihr Anwendungsbereich muss im Hinblick auf die Beendigung zum 31. Dezember 2021 schrittweise eingeschränkt werden.
2022
Die Ausnahmeregelung für die irische Sprache gilt ab dem 1. Januar nicht mehr.
2023
Ab dem 1. Oktober werden die Rechtsakte im Amtsblatt einzeln veröffentlicht.
Die Reihen L … I, C … A und C … I werden eingestellt.
Autorendienste der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen
Eine vollständige Liste der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen ist 9.5 zu entnehmen.
Europäisches Parlament (Brüssel, Luxemburg, Straßburg)
Für die Übermittlung der Texte an das Amtsblatt sind verschiedene Dienste zuständig.
Europäischer Rat (Brüssel)
Die Texte werden vom Generalsekretariat des Europäischen Rates übermittelt.
Rat der Europäischen Union (Brüssel)
Die Texte der einzelnen Referate werden vom Generalsekretariat übermittelt.
Europäische Kommission (Brüssel, Luxemburg)
Das Generalsekretariat ist für die Anträge auf Veröffentlichung der Kommissionstexte im Amtsblatt zuständig, unabhängig davon, ob es sich um Rechtsakte (Reihe L), um Vorschläge, Mitteilungen und Bekanntmachungen der Kommission (Reihe C) oder um Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge bzw. Bekanntmachungen des Europäischen Entwicklungsfonds (Reihe S) handelt.
Gerichtshof der Europäischen Union (Luxemburg)
Die Texte werden von der Kanzlei des Gerichtshofs übermittelt.
Europäische Zentralbank (Frankfurt am Main)
Die Texte werden von der Generaldirektion Sekretariat und Sprachendienst oder der Generaldirektion Rechtsdienste übermittelt.
Europäischer Rechnungshof (Luxemburg)
Die für das Amtsblatt bestimmten Texte werden vom Referat „Kommunikation und Berichte“ übermittelt.
Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Brüssel)
Die Texte werden vom Generalsekretariat des Europäischen Rates übermittelt.
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (Brüssel)
Die Texte der einzelnen Referate werden von der Kanzlei übermittelt.
Europäischer Ausschuss der Regionen (Brüssel)
Die Texte der verschiedenen Referate werden von der Kanzlei übermittelt.
Europäische Investitionsbank (Luxemburg)
Die Texte werden von den jeweiligen Autoren übermittelt.
Europäischer Bürgerbeauftragter (Straßburg) und Europäischer Datenschutzbeauftragter (Brüssel)
Die Texte werden von den jeweiligen Autoren übermittelt.
Sonstige Stellen
Eine Liste der sonstigen Stellen ist 9.5.3 bis 9.5.6 zu entnehmen.
Eine mehrsprachige Liste der Organe, Einrichtungen, interinstitutionellen Dienste und sonstigen Stellen ist Anhang A9 zu entnehmen.
LegisWrite und EdiT
LegisWrite ist ein IT-Instrument, das für die Erstellung, die Überarbeitung und den elektronischen Austausch von Rechtstexten und anderen offiziellen Dokumenten zwischen den Organen entwickelt wurde. Es dient der Vereinheitlichung des Aufbaus und der Aufmachung von Texten (redaktionelle Qualität).
Weitere Informationen über LegisWrite sind auf GoPro (Guide to procedures) verfügbar, worauf die Beamten und Bediensteten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU Zugriff haben:
https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/REGISTRY/Rules+on+form (en)
https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/pages/viewpage.action?pageId=216418878 (en)
Das XML-basierte Instrument für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften EdiT wurde 2021 eingeführt. Es wird LegisWrite schrittweise ersetzen. Weitere Informationen über EdiT finden Sie auf GoPro:
https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/REGISTRY/EDIT+EN (en)
Nachschlagewerke
Folgende Nachschlagewerke werden hauptsächlich bei der Veröffentlichung von Texten im Amtsblatt verwendet:
- für Fragen der Rechtschreibung und des Sprachgebrauchs:
- Duden, Band 1, Die deutsche Rechtschreibung, Bibliografisches Institut GmbH;
- Duden, Band 9, Sprachliche Zweifelsfälle. Das Wörterbuch für richtiges und gutes Deutsch, Bibliografisches Institut GmbH;
- Wahrig-Burfeind, R., Wahrig Wörterbuch der deutschen Sprache, Deutscher Taschenbuch Verlag;
- Interinstitutionelle Regeln für die Variantenschreibung;
- für Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsetzungstechnik:
- Gemeinsamer Leitfaden des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission für Personen, die an der Abfassung von Rechtstexten der Europäischen Union mitwirken, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2015;
- Gemeinsames Handbuch zur Abfassung von Rechtsakten im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Parlament, Rat, Kommission), Ausgabe 2023*;
- Muster und Hinweise für Rechtsakte im Rahmen des Rates der Europäischen Union (Rat), Ausgabe 2023;
- Rechtsetzungstechnik – Anleitung für die Dienststellen der Kommission*;
- für Abkürzungen und Kürzel:
- IATE (eine Terminologiedatenbank für die Sammlung, Weitergabe und gemeinsame Verwaltung der Terminologie in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union);
- für die Überprüfung der Titel, der Gegenstandsbezeichnung sowie der letzten Änderungen von Rechtsakten:
- EUR-Lex (bietet kostenlosen Direktzugang zum EU-Recht; neben dem Amtsblatt können unter anderem auch die Verträge, die Rechtsprechung und vorbereitende Rechtsakte abgerufen werden).
Verschiedene Nummern des Amtsblatts dienen als ständige Nachschlagewerke für die Bereiche Landwirtschaft, Fischerei, Handelsabkommen, Kombinierte Nomenklatur, Abkommen mit Drittländern usw.
Interner Link/Arbeitsdokument für die Beamten und Bediensteten der europäischen Organe und Einrichtungen.