4.2.4 Reproduktionsfähige Vorlagen
Reproduktionsfähige Vorlagen sind Dokumente, die fehlerfrei und druckreif sein sollten.
Bei Dokumenten, die in reproduzierbarem Zustand (camera-ready) zu liefern sind, hat die redaktionell verantwortliche Dienststelle dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Änderungen am Text vorgenommen wurden und keine Korrekturen mehr angebracht werden müssen, wenn das betreffende Dokument in die Reproduktion geht (es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor).
Der Text ist unmittelbar nach Erstellung und vor dem endgültigen Umbruch sorgfältig gegenzulesen. Auch die umbrochene Fassung ist noch einmal einer eingehenden typografischen Prüfung zu unterziehen, bevor sie in die Reproduktion geht.
Die Texte müssen von der Titelseite an und einschließlich dieser fortlaufend paginiert sein. Hierbei sind die Vakatseiten (leeren Seiten) mitzuzählen. Ferner ist zu beachten, dass die Anfänge von Teilen und Kapiteln grundsätzlich auf eine rechte Seite mit ungerader Zahl zu stehen kommen. Steht das Ende des vorangehenden Teils oder Kapitels auf einer rechten Seite, so ist vor Beginn des neuen Teils oder Kapitels eine Vakatseite einzuschalten. Beispiel: Endet Kapitel I auf Seite 19, so beginnt Kapitel II auf Seite 21, Seite 20 wird als Vakatseite ohne Seitenzahl mitgeliefert.
Der Raum über einem Haupttitel oder Untertitel soll stets größer sein als der Raum zwischen Titel und dazugehörigem Text (im Verhältnis zwei Drittel/ein Drittel).
Abschnitte und Absätze sind durch einen doppelten Zeilenzwischenraum voneinander zu trennen.
Eine Seite darf nicht mit der letzten Zeile eines Absatzes beginnen. Es ist in diesem Fall vorzuziehen – und auch nur dann zulässig –, den Schreibrahmen der vorhergehenden Seite um eine Zeile zu überschreiten. Ebenso darf eine Seite nicht mit einem Haupttitel, einem Untertitel, einem Gedankenstrich oder mit der ersten Zeile einer Aufzählung enden.
Zitate und Aufzählungen sind auf die Höhe des Einzugs der ersten Zeile des Absatzes einzurücken.