9.4 Titelanführungen und Verweise auf das Amtsblatt

Bei Titelanführungen in bibliografischen Angaben wird eine für alle Sprachfassungen einheitliche Gliederung und Aufmachung verwendet.

Titelanführungen

Bei Titelanführungen in bibliografischen Angaben wird eine für alle Sprachfassungen einheitliche Gliederung und Aufmachung verwendet (siehe 5.9.4).

Verweise auf das Amtsblatt

Siehe 3.1.

In Veröffentlichungen des Gerichtshofs – ausgenommen solche im Amtsblatt – kommen nachstehende Schreibweisen vor:

ABl. L, 2023/2387

ABl. C, C/2023/90

NB:

Für Verweise auf Rechtsakte, die vor der Einführung der Einzelveröffentlichung im Amtsblatt am 1. Oktober 2023 veröffentlicht wurden, werden die folgenden Schreibweisen verwendet:

  • bis zum 31. Dezember 1967:

    ABl. 1963, 190, S. 3077

  • vom 1. Januar 1968 bis 30. September 2023:

    ABl. 2009, L 195, S. 1

    ABl. 2010, C 48, S. 14